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Parkettböden
Wer zahlt Schäden?
22.03.2006 (GE 06/06, Seite 352) Frage: Meinem Mieter habe ich erlaubt, den Eichen-Parkettboden und teils einen PVC-Boden gegen einen sehr dunklen Parkettboden zu wechseln mit der Auflage, bei Auszug ggf. den alten Zustand wiederherzustellen, da der neue Boden wegen der dunkelroten Farbe nicht jedermanns Geschmack ist
Bei einem Unwetter ist Wasser von der Terrasse auf den Parkettboden gelaufen und hat diesen teilweise zerstört. Der Mieter verlangt Reparatur von mir. Meine Haftpflichtversicherung verweigert die Leistung, da lt. BGB § 93 ff. der Parkettboden fester Bestandteil des Gebäudes geworden ist. Was ist Ihre Meinung?

Antwort:
Eine Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn den Versicherungsnehmer ein Verschulden am Schaden trifft. Für die Frage, wer Eigentümer des Parkettbodens geworden ist, kommt es auf die mietvertragliche Vereinbarung an, denn nach § 95 BGB werden Sachen keine wesentlichen Bestandteile eines Grundstückes, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck eingebaut worden sind. Es muß der spätere Ausbau feststehen. Dazu reicht die Auflage, ggf. auf Wunsch des Vermieters den alten Zustand wiederherzustellen, nicht aus.