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Sozialer Wohnungsbau
2006 wieder planmäßiger Förderungsabbau
10.03.2006 (GE 05/06, Seite 279) Auch in diesem Jahr erfolgen bei ab 1972 bewilligten Sozialwohnungen wieder planmäßiger Förderungsabbau bzw. Zinserhöhungen, die zu Mieterhöhungen führen können.
Nach dem zweimaligen außerplanmäßigen Förderungsabbauten bzw. Zinssatzerhöhungen für IBB-Baudarlehen in den Jahren 2004 und 2005 – bekanntlich erfolgten bei den Objekten der Wohnungsbauprogrammjahre ab 1972 statt des planmäßigen Abbaus bzw. der planmäßigen Zinssatzerhöhung von 0,1278 € Kürzungen bzw. Anhebungen in Höhe von jeweils 0,30 €/m2 Wfl. monatlich bei einer Kappungsgrenze von 5,50 € – wurde in der Berliner Landesregierung über eine befristete Fortsetzung der Kappungsgrenze in den Jahren 2006 und 2007 diskutiert. Diese Maßnahme wäre vergleichbar gewesen mit den Mietenkonzepten der Jahre 1999 bis 2002, bei denen die IBB auf Antrag Aufwendungszuschüsse bewilligt hat, wenn bestimmte Mietobergrenzen erreicht bzw. schon vor der Kürzung überschritten worden sind. Wegen Uneinigkeit der Regierungsparteien kommt es in diesem Jahr unabhängig von der derzeitigen Miethöhe zur planmäßigen Degression bzw. Zinssatzerhöhung von 0,1278 €/m2 Wfl. mtl. Der Erhöhungszeitpunkt ergibt sich aus der ursprünglichen Bezugsfertigkeit und ist dem aktuellen Berechnungsblatt bzw. dem aktuellen Zins- und Tilgungsplan der IBB zu entnehmen.Eine rückwirkende Mieterhöhung ist nur möglich, wenn im Mietvertrag die Gleitklausel gemäß § 4 Abs. 8 NMV 1970 enthalten ist. Ansonsten kann die Erhöhung nur für die Zukunft erfolgen (Zugang beim Mieter bis zum 15. eines Monats für die Erhöhung zum Ersten des Folgemonats gemäß § 10 WoBindG).Neben der förderungsbedingten Mietsteigerung trat für die Objekte der Bezugsfertigkeitsjahrgänge 1984 und 1974 ab dem 1.1.2006 ein weiterer Mieterhöhungstatbestand ein: Die Änderung der Baualtersklasse.
Hier erhöht sich die Instandhaltungskostenpauschale wie folgt:
— bezugsfertig 1.1. - 31.12.1984 von 7,42 € auf 9,41 €
— bezugsfertig 1.1. - 31.12.1974 von 9,41 € auf 12,02 €
Das bedeutet unter Berücksichtigung des Mietausfallwagnisses eine weitere Mieterhöhung von rund 0,17 € bzw. 0,22 €/m2 monatlich.
Hinweis: Die notwendigen Mieterhöhungsformulare (NMV 206 und 207) finden Sie unter dem untenstehenden Link.


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