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Fragen an den Schornsteinfeger
Welche Tätigkeiten sind erforderlich und welche Kosten können entstehen
10.03.2006 (GE 05/06, Seite 308) Oftmals erscheinen sie zu hoch die Gebühren der Schornsteinfeger. Wir nehmen die Fragen unserer Leser auf und geben einen Überblick über Aufgaben und Preise des Schornsteinfegerhandwerks. Bei allen Tätigkeiten steht immer die Neutralität des Schornsteinfegers im Vordergrund.
Was sind überhaupt die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung sowie anerkanntem öffentlichen Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, daß 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt wurde.
Was haben Eigentümer und Vermieter von den Leistungen des Schornsteinfegers?
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Meß- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Möglichkeiten auf, die Feuerungsanlage sicherer zu machen.
Ist die Heizungsanlage optimal eingestellt, lassen sich unnötige Kosten vermeiden, und die Umwelt wird durch den minimalen Verbrauch von Brennstoffen entlastet. Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlußaufträge.
Warum kann man sich seinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?
In Deutschland hat der Staat die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z. B. selber Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben und/oder installieren bzw. warten, kollidieren. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag ist ganz Deutschland in etwa 8.069 Kehrbezirke aufgeteilt worden, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister fest betreut werden.
Warum muß eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?
Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, könnte eine kritische, unabhängige (Eigen-) Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z. B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.
Kann man Heizungen und Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen statt durch den Schornsteinfeger?
Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezirksschornsteinfegermeister mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat. Nur dann, wenn eine Überprüfung losgelöst von weiteren wirtschaftlichen Interessen erfolgt, ist die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit sichergestellt.
Kann der Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?
Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso für den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.
Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt sind, wird sichergestellt, daß der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.
Warum kehrt der Schornsteinfeger den Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?
In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.
Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landes-innungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.
Für welche Arbeit muß die Grundgebühr bezahlt werden?
Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen: So z. B. sind Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Meßdateien, etc. zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.
Kann man einen angekündigten Besuch des Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?
Um ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z. B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann, kann man mit dem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen.
Wie kann ein Kohlenmonoxidunfall vermieden werden?
Der Schornsteinfeger überprüft einmal jährlich, ob die Abgase von Gas- und Ölheizungen frei abziehen. Im Bedarfsfall wird er eine Reinigung des Abgasrohres (Verbindung zwischen Heizung und Schornstein) vornehmen. Er achtet auch darauf, daß vorhandene Lüftungsschlitze nicht verklebt oder zugestellt sind und keine Luft von Ventilatoren oder Dunstabzugsanlagen abgesaugt wird.
Jeder Eigentümer sollte selbst darauf achten, daß allen Feuerstätten immer genug Frischluft zugeführt wird. Insbesondere bei Öfen sollte zum Anheizen das Fenster geöffnet werden.
Darf man eine Gasheizung in einen Einbauschrank einbauen?
Das ist durchaus möglich, aber Sicherheitsabstände müssen eingehalten und die Zuluft muß gesichert sein. Der Schornsteinfeger kann hier bei Bedarf näher informieren und beraten.
Kann eine Dunstabzugsanlage an den Schornstein angeschlossen werden?
Wenn ein zusätzlicher, separater Schornstein vorhanden ist, ist es im Prinzip möglich. Bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Heizung muß die Haube gegen die Heizung elektronisch verriegelt werden. Sie würde der Heizung die Verbrennungsluft entziehen, deshalb muß gewährleistet sein, daß immer nur entweder die Heizung oder die Dunstabzugshaube im Betrieb ist.
Wie läßt sich feststellen, ob die Heizung noch in Ordnung ist?
Der Schornsteinfeger führt jährlich einmal eine Überprüfung an der Heizung durch. Dabei stellt er u. a. auch den Kohlenmonoxidgehalt (CO) der Abgase fest. Vermieter erhalten ein Prüfprotokoll. Ist der Wert der CO-Messung unter 500 ppm (Parts per Million), ist die Anlage in Ordnung. Von 500 ppm bis 1.000 ppm, ist eine Wartung durch eine Fachfirma zu empfehlen. Über 1.000 ppm ist die Anlage nicht mehr betriebssicher; dann muß umgehend ein Fachbetrieb mit der Wartung beauftragt werden.
Wie läßt sich feststellen, ob die Heizung auch wirtschaftlich arbeitet?
Im Zuge der Immissionsschutzmessung wird der Abgasverlust berechnet. Die Abgasverluste geben den Anteil der Heizenergie an, der ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Für den Abgasverlust gelten gesetzliche Höchstwerte. Diese Höchstwerte sind abhängig vom Alter und von der Leistung der Heizung. Z. B. darf eine Heizung mit einer Leistung von 20 kW 11 % Abgasverlust nicht überschreiten. Überschreitet die Heizung diesen Wert, ist sie nicht wirtschaftlich. Die Ergebnisse der Messung kann man der Bescheinigung, die der Schornsteinfeger zusendet, entnehmen.
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung sowie anerkanntem öffentlichen Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, daß 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt und bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt wurde.
Was haben Eigentümer und Vermieter von den Leistungen des Schornsteinfegers?
Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Meß- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Möglichkeiten auf, die Feuerungsanlage sicherer zu machen.
Ist die Heizungsanlage optimal eingestellt, lassen sich unnötige Kosten vermeiden, und die Umwelt wird durch den minimalen Verbrauch von Brennstoffen entlastet. Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlußaufträge.
Warum kann man sich seinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?
In Deutschland hat der Staat die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen. Damit soll sichergestellt werden, daß die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z. B. selber Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben und/oder installieren bzw. warten, kollidieren. Gemäß dem gesetzlichen Auftrag ist ganz Deutschland in etwa 8.069 Kehrbezirke aufgeteilt worden, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister fest betreut werden.
Warum muß eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?
Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, könnte eine kritische, unabhängige (Eigen-) Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z. B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.
Kann man Heizungen und Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen statt durch den Schornsteinfeger?
Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezirksschornsteinfegermeister mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat. Nur dann, wenn eine Überprüfung losgelöst von weiteren wirtschaftlichen Interessen erfolgt, ist die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit sichergestellt.
Kann der Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?
Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso für den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.
Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt sind, wird sichergestellt, daß der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.
Warum kehrt der Schornsteinfeger den Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?
In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll-Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.
Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landes-innungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.
Für welche Arbeit muß die Grundgebühr bezahlt werden?
Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen: So z. B. sind Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Meßdateien, etc. zu finanzieren. Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar. Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.
Kann man einen angekündigten Besuch des Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?
Um ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z. B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt. Falls dieser Termin nicht eingehalten werden kann, kann man mit dem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen.
Wie kann ein Kohlenmonoxidunfall vermieden werden?
Der Schornsteinfeger überprüft einmal jährlich, ob die Abgase von Gas- und Ölheizungen frei abziehen. Im Bedarfsfall wird er eine Reinigung des Abgasrohres (Verbindung zwischen Heizung und Schornstein) vornehmen. Er achtet auch darauf, daß vorhandene Lüftungsschlitze nicht verklebt oder zugestellt sind und keine Luft von Ventilatoren oder Dunstabzugsanlagen abgesaugt wird.
Jeder Eigentümer sollte selbst darauf achten, daß allen Feuerstätten immer genug Frischluft zugeführt wird. Insbesondere bei Öfen sollte zum Anheizen das Fenster geöffnet werden.
Darf man eine Gasheizung in einen Einbauschrank einbauen?
Das ist durchaus möglich, aber Sicherheitsabstände müssen eingehalten und die Zuluft muß gesichert sein. Der Schornsteinfeger kann hier bei Bedarf näher informieren und beraten.
Kann eine Dunstabzugsanlage an den Schornstein angeschlossen werden?
Wenn ein zusätzlicher, separater Schornstein vorhanden ist, ist es im Prinzip möglich. Bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Heizung muß die Haube gegen die Heizung elektronisch verriegelt werden. Sie würde der Heizung die Verbrennungsluft entziehen, deshalb muß gewährleistet sein, daß immer nur entweder die Heizung oder die Dunstabzugshaube im Betrieb ist.
Wie läßt sich feststellen, ob die Heizung noch in Ordnung ist?
Der Schornsteinfeger führt jährlich einmal eine Überprüfung an der Heizung durch. Dabei stellt er u. a. auch den Kohlenmonoxidgehalt (CO) der Abgase fest. Vermieter erhalten ein Prüfprotokoll. Ist der Wert der CO-Messung unter 500 ppm (Parts per Million), ist die Anlage in Ordnung. Von 500 ppm bis 1.000 ppm, ist eine Wartung durch eine Fachfirma zu empfehlen. Über 1.000 ppm ist die Anlage nicht mehr betriebssicher; dann muß umgehend ein Fachbetrieb mit der Wartung beauftragt werden.
Wie läßt sich feststellen, ob die Heizung auch wirtschaftlich arbeitet?
Im Zuge der Immissionsschutzmessung wird der Abgasverlust berechnet. Die Abgasverluste geben den Anteil der Heizenergie an, der ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Für den Abgasverlust gelten gesetzliche Höchstwerte. Diese Höchstwerte sind abhängig vom Alter und von der Leistung der Heizung. Z. B. darf eine Heizung mit einer Leistung von 20 kW 11 % Abgasverlust nicht überschreiten. Überschreitet die Heizung diesen Wert, ist sie nicht wirtschaftlich. Die Ergebnisse der Messung kann man der Bescheinigung, die der Schornsteinfeger zusendet, entnehmen.