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Betriebskostenabrechnung
Ermessensspielraum für Vermieter groß
14.11.2000 (GE 5/2000, 308) Wenn im Vertrag nichts geregelt ist (wie so oft), kann der Vermieter Betriebskosten nach billigem Ermessen auf die Mieter verteilen. Anderer Meinung OLG Düsseldorf ...
Ob ein Umlegungsmaßstab dem entspricht, wird oft von Gerichten so überprüft, daß sie ihr eigenes Ermessen anstelle des Ermessens des Vermieters setzen. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluß vom 3. Februar 2000 hervorgehoben, daß dies unzulässig ist. Vielmehr hätte der Vermieter „einen bis an die objektiven Grenzen der Billigkeit reichenden Ermessensspielraum”; wenn der Mieter das beanstanden will, muß er seinerseits substantiiert die Unbilligkeit dartun. Erst wenn ihm dies gelungen ist, muß der Vermieter seine Leistungsbestimmung rechtfertigen.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3. Februar 2000 - 10 W 1/00 -
Den Wortlaut des gesamten Urteils finden Sie abgedruckt in GE (Nr./Jahr/Seite) 5/2000, 341.