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Trinkwasser-Check
Die Überprüfung der Trinkwasserinstallation des Sanitär- und Heizungshandwerks
10.02.2006 (GE 03/06, Seite 174) Am 1. Januar 2003 ist die neue Trinkwasserverordnung eingeführt worden. Sie regelt, daß der Betreiber einer Trinkwasseranlage für die Qualität des Wassers an allen Zapfstellen verantwortlich ist.
Um den Anlagenbetreibern die Sicherheit zu geben, alles richtig zu machen und die Qualität des Wassers sicherzustellen, hat die SHK-Organisation den Trinkwasser-Check entwickelt.
Beanstandungen am Trinkwasser, die schon erste Anzeichen von Mängeln sind und gesundheitliche Probleme hervorrufen können wie Wasserverfärbungen, Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigungen, Druck- oder Temperaturschwankungen, sollten von vornherein vermieden werden.
Trinkwasser als Lebensmittel
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es wird zum Trinken und Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt.
Deshalb ist es besonders wichtig, daß alle Leitungen und Entnahmestellen so beschaffen sind, daß bei lebenslangem Genuß und Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird. Man sollte deshalb bei der Verwendung des Trinkwassers auf Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Einsparmöglichkeiten achten.
Die Trinkwasserverordnung regelt insbesondere die neuen Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen. Deshalb bieten die Innungsfachbetriebe eine Überprüfung der Hausinstallation an. Der Hauseigentümer und besonders der Vermieter sind für die Trinkwasser-Installation auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden verantwortlich. Beim Trinkwasser-Check prüft der Fachmann für den Bereich Sanitär Heizung Klima vor allem
- Werkstoffe
- Verwendete Materialien
- Hausanschluß
- Armaturen
- Rohrleitungen
- Trinkwassererwärmung
Die Vorteile für den Kunden sind:
- Sicherung von Hygiene und Gesundheit
- Erkennen von unnötigen Wasserverlusten, tropfenden Armaturen und laufenden Spülkästen
- Beratung für einen sparsamen Wasserverbrauch durch wassersparende Armaturen
- Energieeinsparung durch Reinigung und Entkalkung der Warmwasserbereiter und Heizschlangen.
Juristische Entlastung
Nach Durchführung des Trinkwasser-Checks erhalten die Kunden ein Prüfprotokoll. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Beschreibung zu Umfang und Zeitpunkt der Überprüfung und gibt somit eine abschließende Beurteilung über den Gesamtzustand der Trinkwasser-Installation. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Installationen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das bestätigt, daß die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und Verkehrssicherheitspflicht erfüllt sind.
Wichtig ist auch z. B. die richtige Warmwassertemperatur im Hinblick auf die Vermeidung von Legionellenwachstum. Ebenso müssen die Sicherungsarmaturen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasser-Installation einströmen kann.
Als Betreiber einer Trinkwasseranlage kann man durch Wartungsverträge mit einem SHK-Innungsfachbetrieb das rechtliche Risiko der Betreiberverantwortung erheblich vermindern. Durch die genaue Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen kommt der Kunde seinen Pflichten als Betreiber ordnungsgemäß nach. Ein SHK-Innungsfachbetrieb kann ihn dabei professionell unterstützen.
Beanstandungen am Trinkwasser, die schon erste Anzeichen von Mängeln sind und gesundheitliche Probleme hervorrufen können wie Wasserverfärbungen, Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigungen, Druck- oder Temperaturschwankungen, sollten von vornherein vermieden werden.
Trinkwasser als Lebensmittel
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es wird zum Trinken und Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperpflege und zur Reinigung genutzt.
Deshalb ist es besonders wichtig, daß alle Leitungen und Entnahmestellen so beschaffen sind, daß bei lebenslangem Genuß und Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit verursacht wird. Man sollte deshalb bei der Verwendung des Trinkwassers auf Gesundheit, Sicherheit, Hygiene und Einsparmöglichkeiten achten.
Die Trinkwasserverordnung regelt insbesondere die neuen Anforderungen an Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen. Deshalb bieten die Innungsfachbetriebe eine Überprüfung der Hausinstallation an. Der Hauseigentümer und besonders der Vermieter sind für die Trinkwasser-Installation auf seinem Grundstück und in seinen Gebäuden verantwortlich. Beim Trinkwasser-Check prüft der Fachmann für den Bereich Sanitär Heizung Klima vor allem
- Werkstoffe
- Verwendete Materialien
- Hausanschluß
- Armaturen
- Rohrleitungen
- Trinkwassererwärmung
Die Vorteile für den Kunden sind:
- Sicherung von Hygiene und Gesundheit
- Erkennen von unnötigen Wasserverlusten, tropfenden Armaturen und laufenden Spülkästen
- Beratung für einen sparsamen Wasserverbrauch durch wassersparende Armaturen
- Energieeinsparung durch Reinigung und Entkalkung der Warmwasserbereiter und Heizschlangen.
Juristische Entlastung
Nach Durchführung des Trinkwasser-Checks erhalten die Kunden ein Prüfprotokoll. Dieses Dokument enthält eine detaillierte Beschreibung zu Umfang und Zeitpunkt der Überprüfung und gibt somit eine abschließende Beurteilung über den Gesamtzustand der Trinkwasser-Installation. Mögliche Mängel werden dokumentiert. Installationen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel, das bestätigt, daß die Anforderungen der Trinkwasserverordnung und Verkehrssicherheitspflicht erfüllt sind.
Wichtig ist auch z. B. die richtige Warmwassertemperatur im Hinblick auf die Vermeidung von Legionellenwachstum. Ebenso müssen die Sicherungsarmaturen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, damit kein Schmutzwasser in die Trinkwasser-Installation einströmen kann.
Als Betreiber einer Trinkwasseranlage kann man durch Wartungsverträge mit einem SHK-Innungsfachbetrieb das rechtliche Risiko der Betreiberverantwortung erheblich vermindern. Durch die genaue Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen kommt der Kunde seinen Pflichten als Betreiber ordnungsgemäß nach. Ein SHK-Innungsfachbetrieb kann ihn dabei professionell unterstützen.