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Alle müssen den Gürtel enger schnallen
Die wichtigsten Änderungen 2006
27.01.2006 (GE 02/06, Seite 76) Für alle Bürger hat sich durch neue Gesetze und Verordnungen zum Jahreswechsel einiges geändert. Vor allem im Steuer- und Rentenrecht sind die Auswirkungen deutlich zu spüren. Einige Gesetzesänderungen wurden noch von der rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die meisten Änderungen stammen aber aus dem Sofortprogramm der neuen Großen Koalition mit dem Ziel, eine Trendwende bei Konsum und Beschäftigung in Deutschland einzuleiten. Im folgenden dokumentiert DAS GRUNDEIGENTUM die Änderungen von A bis Z.
Abfindungen
Bislang lag der Freibetrag für Abfindungen und Übergangsgelder zwischen 7.200 und 11.000 Euro. Seit dem 1. Januar 2006 müssen Abfindungen mit Ausnahme weniger Sonderfälle voll versteuert werden. Die Steuerlast für die Änderungen wird auf fünf Jahre verteilt, was die Belastung für die Betroffenen verringert.

Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll zum 1. Januar 2007 um 2 Prozentpunkte sinken. Das will die Große Koalition sowohl durch Einsparungen als auch durch Steuermittel erreichen.

Arbeitslosigkeit
Für ältere Arbeitnehmer müssen Arbeitgeber unter bestimmten Umständen auch künftig keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Voraussetzung ist, daß das Beschäftigungsverhältnis mit einem zuvor Arbeitslosen begründet wird, der das 55. Lebensjahr vollendet hat. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2006 auslaufen.
Dagegen drohen älteren Arbeitslosen Einschnitte bei den Leistungen. Wer 55 Jahre oder älter ist und ab dem 1. Februar 2006 arbeitslos wird, erhält nur noch höchstens 18 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bisher war es möglich, bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld I zu beziehen.
Auch bei den Minijobs wird es Änderungen geben. Arbeitgeber, die Jobs bis zu einem Einkommen von 400 Euro monatlich anbieten (Putzfrau oder Gartenhilfe), müssen ab Januar 2006 30 statt bisher 25 % Sozialabgaben zahlen. Minijobs werden also teurer.
Ferner wird die Ich-AG-Regelung bis Mitte 2006 verlängert. Danach sollen arbeitslose Existenzgründer weiter staatliche Beihilfen erhalten können.

Abschreibungen
Für Mietwohngebäude im Privatvermögen entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung. Vermietete Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet oder erworben werden, können dann nur noch in gleichbleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 %. Altfälle sind von der Regelung ausgenommen.
Bei Steuerstundungsmodellen wie Medien- oder Windkraft-Fonds werden die Verlustverrrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Verluste aus meist gewerblich organisierten Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Dies gilt bereits rückwirkend zum 11. November 2005.

Dienstleistungen
Zugreisende in Europa bekommen neue Rechte. Für Verspätungen von ein bis zwei Stunden bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten innerhalb der europäischen Union wird ein Viertel des Ticketpreises erstattet, ab zwei Stunden sogar die Hälfte. Innerhalb Deutschlands gilt weiterhin die Kundencharta der Deutschen Bahn AG. Danach erhält der Fahrgast bei Verspätungen über 60 Minuten 20 % des Kaufpreises in Form eines Gutscheines.
Das Porto für Sendungen in das Ausland wird teurer. Für den Standardbrief Europa sind seit dem 1. Januar 2006 70 statt 55 Cent zu zahlen. Korrektur, für die Postkarte 65 statt 45 Cent.

Dienstwagen
Die sogenannte 1-%-Regelung bei Dienstwagen wird künftig nur noch anerkannt, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Der Fahrer muß 1 % des Listenpreises des Autos als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung ist noch nicht verabschiedet, wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten.

Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage ist seit 1. Januar 2006 abgeschafft. Wer in diesem Jahr mit dem Bau eines selbstgenutzten Eigenheimes beginnt oder einen Kaufvertrag abschließt, bekommt keine Förderung mehr. CDU und CSU erwägen jedoch, ab dem Jahr 2007 eine neue staatliche Wohnungsförderung einzuführen.

Frühverrentung
Die Altersgrenze für eine Frühverrentung nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit wird stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt in Monatsschritten. Betroffen sind ab 1946 Geborene.

Gesundheitsreform
Eine grundlegende Gesundheitsreform will die Große Koalition bis Ende des Jahres auf den Weg bringen. Noch sind keine Details bekannt, die Systemvorstellungen von Schwarz und Rot sind schwer in Einklang zu bringen (Prämienmodell, Bürgerversicherung).

Handwerkerrechnungen
Beinahe einziger Lichtblick angesichts der vielen Verschärfungen im Steuerrecht: Die Absetzbarkeit privater Handwerkerrechnungen wird erleichtert. Ausgaben – etwa für Renovierungsarbeiten – können nun bis zu einer Höhe von 3.000 Euro beim Finanzamt eingereicht werden. Von dieser Summe lassen sich dann 20 % (maximal also 600 Euro) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Berücksichtigt werden vom Fiskus aber nur die Kosten für den Arbeitslohn, nicht für das Material. Auch Ausgaben für Neubauten bleiben außen vor. Gefördert werden nur Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten. Die steuerlichen Anrechnungsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen (etwa Raumpflege oder Kinderbetreuung) bleiben daneben weiter erhalten.

Heirats-/Geburtsbeihilfen
Vom Arbeitgeber gewährte Heirats- und Geburtsbeihilfen sind künftig steuerpflichtig. Bislang galt eine Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 315 Euro.

Informationsfreiheit
Jeder Bürger kann von den staatlichen Behörden Auskünfte über amtliche Informationen bekommen. Lediglich die Regelungen über den Daten- und Geheimschutz können dem im Wege stehen. Daten über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bleiben ebenfalls geschützt. Die Auskünfte sind kostenpflichtig (bis zu 500 Euro pro Auskunft möglich). Für den Zugang zu Informationen ist außerdem ein Antrag notwendig. Die Behörde muß allerdings innerhalb eines Monats antworten. Das bedeutet, daß sich die Behörden nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen.

Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 3.525 Euro pro Monat (42.300 Euro pro Jahr) auf 3.562,50 Euro pro Monat (42.750 Euro pro Jahr). Versicherte, die weniger als 3.937,50 Euro pro Monat (47.250 Euro/Jahr) verdienen, müssen sich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Bislang galt ein Satz von 3.900 Euro monatlich (46.800 Euro/Jahr). Diese Sätze gelten einheitlich für Ost- und Westdeutschland.

Rente
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt in den westlichen Bundesländern um 50 Euro auf 5.250 Euro monatlich (63.000 Euro/Jahr), in der knappschaftlichen Versicherung auf 6.450 Euro (77.400 Euro/Jahr). In den neuen Ländern bleibt die Grenze bei 4.400 Euro monatlich (52.800 Euro/Jahr), in der Knappschaft bei 5.400 Euro (64.800 Euro/Jahr). Im Gegenzug zur verstärkten Besteuerung von Renten steigen die Höchstgrenzen, bis zu denen Erwerbstätige ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu Rürup-Verträgen sowie zu berufständischen Versorgungswerken steuerfrei leisten können.
Ab Januar lassen sich 62 % dieser Beiträge (inklusive Arbeitgeberanteil) als Sonderausgabe von den Einkünften abziehen. Die abzugsfähige Höchstgrenze beim sogenannten Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen liegt künftig bei 12.400 Euro.

Riester-Rente
Die Riester-Rente wird deutlich attraktiver. Vorsorgesparer können ab diesem Jahr bis zu 1.575 Euro – also 50 % mehr als 2005 – steuerfrei einzahlen. Darüber hinaus gibt es höhere staatliche Zulagen. Der Staat überweist für jeden Begünstigten statt wie bisher 76 nunmehr 114 Euro pro Jahr. Zudem steigt die Kinderzulage von 92 auf 138 Euro pro Kind. Um in den Genuß der Maximalförderung zu kommen, müssen jedoch auch 3 % des 2005 erwirtschafteten Bruttogehalts gespart werden. Bisher waren es 2 % des Bruttogehaltes aus dem Vorjahr. Durch die neuen „Unisex-Tarife“ werden Männer und Frauen bei Abschluß einer Riester-Rente künftig bei gleichen Beiträgen auch gleiche monatliche Leistungen erhalten. Bislang mußten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Tarife oder – bei gleichen Tarifen – geringere Auszahlungsbeträge hinnehmen. Dies wird nun bei Neuverträgen zu Lasten der Männer geändert.

Sozialversicherung
Arbeitgeber müssen ab diesem Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen gut 14 Tage früher als bisher abführen. So wird die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen verbessert. Das bedeutet, daß 2006 einmalig 13 statt zwölf Zahlungstermine angesetzt sind.

Steuerberatungskosten
Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wird gestrichen. Nach dem 1. Januar 2006 werden „private“ Steuerberatungskosten – also Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben, wie etwa Kosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oder für das Ausfüllen des Mantelbogens bei der Einkommensteuererklärung – steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Künftig müssen Steuerberatungskosten in einen aus Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbaren Teil und einen nicht berücksichtigten „Privatanteil“ aufgeteilt werden.

Verkehr
Auf die Besitzer von Wohnmobilen kommen höhere Steuern zu. Die bisher als Nutzfahrzeuge deklarierten Camper über 2,8 t sollen schrittweise bis 2011 wie Pkw besteuert werden. Das bedeutet, daß sie dann nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Autos nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert werden. Wohnmobilbesitzer erhalten allerdings einen 20 %igen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für Pkw.

Zuschläge
Die steuerlichen Regelungen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge bleiben zunächst bestehen. Lediglich alle Einkünfte aus solchen Beschäftigungen, bei der der Grundstundenlohn über 25 Euro liegt, sind sozialversicherungspflichtig. Eine Steuerpflicht entsteht bei Stundenlöhnen von über 50 Euro.

Und das will die Große Koalition in diesem Jahr anpacken. Änderungen werden dann wahrscheinlich zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Mehrwertsteuer
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz soll zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 % steigen. Für Lebensmittel und andere Güter des täglichen Bedarfs bleibt es nach den Vereinbarungen bei 7 %. Mieten und Bankgeschäfte sind auch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Pendlerpauschale
Arbeitnehmer sollen vom 1. Januar 2007 an die ersten 20 km ihrer Fahrt zur Arbeit nicht mehr von der Steuer absetzen können. Das kann bis zu 50 Euro weniger netto im Monat ausmachen. Ein entsprechendes Gesetz will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause beschließen.

Rente
Arbeitnehmer sollen ab 2007 auf jeden Fall einen höheren Beitragssatz zur Rentenversicherung zahlen. Aktuell plant die Große Koalition eine Anhebung von 19,5 auf 19,9 %. Die Rentenversicherer sind skeptisch, ob die bisherigen Reformpläne ausreichen. Ein höheres Renteneintrittsalter wird von der Bundesregierung voraussichtlich 2008 beschlossen werden.

Sparerfreibetrag
Nur noch Zinseinkünfte bis zu einer Höhe von 750 Euro im Jahr wollen Union und SPD vom 1. Januar 2007 an steuerfrei lassen. Für Verheiratete sinkt die Grenze auf 1.500 Euro. In der Steuererklärung müssen dann trotz der Niedrigzinsphase schon Sparbücher ab einem Anlagebetrag von 38.000 Euro auftauchen.

Spekulationsgewinne
Die Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und Immobilien werden nach dem 1. Januar 2007 auch außerhalb der bisherigen Spekulationsfrist steuerpflichtig. Noch offen ist, ob die neue Steuer nur für nach dem Stichtag gekaufte oder auch für am Stichtag gehaltene Häuser und Wertpapiere gilt.
Wertzuwächse, die bis zum 1. Januar 2007 steuerfrei anfallen, sollen aber nicht rückwirkend versteuert werden müssen. Auch selbstgenutzte Immobilien bleiben wie bisher verschont.

Unternehmenssteuer
Die Steuersätze für Unternehmen wollen Union und SPD zum 1. Januar 2008 spürbar senken. Personengesellschaften, Freiberufler und Selbständige sollen steuerlich ähnlich wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft behandelt werden.