Archiv / Suche
Trotz Gesetzespflicht fehlt an vielen Tanks der Grenzwertgeber
03.11.2000 (GE 10/2000, 657) „Wozu brauchen wir eigentlich einen Grenzwertgeber?“
Mit dieser Frage sehen sich Tankwagenfahrer immer wieder, immer noch konfrontiert. Einfache Antwort: Weil ein Grenzwertgeber am Heizöltank vor Überfüllschäden schützt, und weil er ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerät und Einbau kosten in der Regel um die 200 DM. Trotz Gesetzesvorschrift fehlt die automatische Überfüllsicherung an erstaunlich vielen Heizöltanks, hat das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO) festgestellt. Nach geltendem Umweltrecht gilt eine Überfüllung des Tanks als Straftatbestand, für den Tankwagenfahrer wie Kunde verantwortlich gemacht werden können. Den Heizölhändlern drohen sogar schon üppige Bußgelder, wenn sie einen Tank ohne Grenzwertgeber befüllen. Sie stecken also in der Klemme: Befüllen sie einen Tank ohne automatische Sicherung, riskieren sie ein Bußgeldverfahren; handeln sie streng nach Vorschrift, verlieren sie unter Umständen einen Kunden. Deshalb erweitern immer mehr Heizöllieferanten ihren Service und bauen die automatische Überfüllsicherung selbst oder im Verbund mit dem Heizungsfachhandwerk ein. Grenzwertgeber schalten die Ölzufuhr automatisch ab. Pflicht sind solche Überfüllsicherungen für alle Erdtanks und für oberirdische Tanks mit mehr als 1.000 l Fassungsvermögen.