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Hartz IV
An wen geht Abrechnung?
06.01.2006 (GE 01/06, Seite 17) Frage: Müssen Hartz-IV-Empfänger eine Betriebskostenabrechnung erhalten, auch wenn ihre Wohnkosten vom Amt bzw. Staat übernommen werden?
Antwort: Der Vermieter muß gegenüber dem Mieter über die Betriebskosten abrechnen, auch wenn dieser die Miete nicht selbst zahlt. Ergibt sich ein Guthaben des Mieters, ist dieses allerdings an den Dritten, der die Miete einschließlich der Betriebskostenvorschüsse gezahlt hatte, zu überweisen.