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DDR-Mietvertrag
Wartungskosten für Heizung?
06.01.2006 (GE 01/06, Seite 18) Frage: Eine Mieterin hat noch einen DDR-Mietvertrag. Darin sind natürlich keine Betriebskosten im einzelnen aufgeführt. Die Wohnung ist inzwischen mit einer Gasetagenheizung ausgestattet worden. Nun weigert sich die Mieterin die Wartungskosten dafür zu tragen, da diese nicht im Mietvertrag stehen. Diese Auskunft erhielt sie übrigens vom Mieterschutzbund. Wie kann diese Forderung durch den Vermieter durchgesetzt werden?
Antwort: Nach einer Modernisierungsmaßnahme, die der Mieter dulden muß, ist der Vermieter berechtigt, durch einseitige Erklärung in Textform vom Mieter Betriebskosten als Vorschuß zu verlangen. Wird also ein Fahrstuhl nachträglich eingebaut, kann auch bei einer Bruttomiete der Vermieter für den Fahrstuhl Betriebskostenvorschüsse verlangen (vgl. BGH GE 2004, 230: „… weil sie von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfaßt sind„). Für eine nachträglich eingebaute Gasetagenheizung gilt dasselbe. Es ist unerheblich, daß der Termin längst verstrichen ist, bis zu dem der Vermieter durch einseitige Erklärung bei DDR-Mietverträgen statt der vereinbarten Bruttomiete Betriebskostenvorschüsse verlangen konnte (31. Dezember 1997).