Archiv / Suche
Rot-Rote Koalition plant Baupflicht für Solaranlagen
Brüder zur Sonne, zur Unfreiheit
03.01.2006 (GE 24/05, Seite 1512) Kürzlich hat der Berliner Senat den Entwurf eines Landesenergieprogramms vorgestellt und darin die klimapolitischen Ziele für Berlin benannt. Der Senat setzt dabei auf kooperative Lösungen zur Energieeinsparung in der guten Tradition der von den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und der IHK getragenen Institution Solarpartner Berlin. Den Fraktionen von SPD und Linkspartei.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus ist das aber offenbar zuwenig. Sie wollen solares Bauen zur Pflicht machen.
Die Initiatoren verkennen dabei sowohl die Rechtslage als auch die Gefahr, daß Gebäude dann energetisch nicht optimal erstellt oder saniert werden.
Der Entwurf des Landesenergieprogramms ist auf Maßnahmen wie Information, Beratung, Energiedienstleistungen sowie Energiesparmarketing ausgerichtet. Er verfolgt dabei einen partnerschaftlichen Ansatz, auch mit den Akteuren der Wirtschaft. Dieser macht deutlich, daß das Ergebnis zählt, detaillierte Vorgaben hinsichtlich der anzuwendenden Methoden die Kreativität jedoch ersticken. Auch das Bundesrecht stellt in der sogenannten Energieeinsparverordnung abschließend vernünftigerweise lediglich auf den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes ab. Derzeit kann ein Bauherr somit frei entscheiden, mit welchen technischen Lösungen er die gesetzlichen Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz erfüllen will.
Ein aktueller Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei.PDS sieht statt dessen vor, daß zukünftig auf allen neu erstellten Miets- und Einfamilienhäusern sowie auf Altbauten, die saniert werden, verpflichtend Solaranlagen installiert werden müssen.
Wir meinen: Ein Bauherr kann sein Geld nur einmal ausgeben. Deshalb muß er die effizienteste Lösung wählen können. Das wird gerade in Berlin nicht immer eine Solaranlage sein. Außerdem kommt der Wettbewerb um Ideen und zukunftsfähige, innovative Technologien zum Erliegen, wenn der Gesetzgeber überreguliert.
Der Entwurf des Landesenergieprogramms ist auf Maßnahmen wie Information, Beratung, Energiedienstleistungen sowie Energiesparmarketing ausgerichtet. Er verfolgt dabei einen partnerschaftlichen Ansatz, auch mit den Akteuren der Wirtschaft. Dieser macht deutlich, daß das Ergebnis zählt, detaillierte Vorgaben hinsichtlich der anzuwendenden Methoden die Kreativität jedoch ersticken. Auch das Bundesrecht stellt in der sogenannten Energieeinsparverordnung abschließend vernünftigerweise lediglich auf den Gesamtenergieverbrauch eines Gebäudes ab. Derzeit kann ein Bauherr somit frei entscheiden, mit welchen technischen Lösungen er die gesetzlichen Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz erfüllen will.
Ein aktueller Gesetzesantrag der Regierungsfraktionen SPD und Linkspartei.PDS sieht statt dessen vor, daß zukünftig auf allen neu erstellten Miets- und Einfamilienhäusern sowie auf Altbauten, die saniert werden, verpflichtend Solaranlagen installiert werden müssen.
Wir meinen: Ein Bauherr kann sein Geld nur einmal ausgeben. Deshalb muß er die effizienteste Lösung wählen können. Das wird gerade in Berlin nicht immer eine Solaranlage sein. Außerdem kommt der Wettbewerb um Ideen und zukunftsfähige, innovative Technologien zum Erliegen, wenn der Gesetzgeber überreguliert.






