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Ist Ihr Heizkessel ein Energieverschwender?
ÜBERSCHLÄGIGE ERMITTLUNG
06.10.2000 (GE 12/2000, 803) Anhand des folgenden Beitrages läßt sich überschlägig ermitteln, ob der Austausch einer Heizungsanlage sinnvoll ist.
1) Gebäude ohne Wärmedämmung, Raumhöhe über 2,5 m
2) Gebäude ohne Wärmedämmung, Raumhöhe bis 2,5 m
3) Gebäude mit teilweiser Wärmedämmung, Raumhöhe über 2,5 m
4) Gebäude mit teilweiser Wärmedämmung, Raumhöhe bis 2,5 m
5) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, freistehend
6) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, Reihenhaus
7) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, Niedrigenergiehaus
Ausgehend von der beheizten Wohnfläche (waagerechte Achse) und dem Ener-giestandard des Gebäudes (Ziffern 1-7 Diagonale) ergibt sich ein Schnittpunkt. Von diesem Schnittpunkt zieht man eine Linie zur linken Achse und erhält so seine erforderliche Kesselleistung.
Beispiel: 140 m2 Wohnfläche, Reihenhaus Bj. 1995 ergibt eine theoretische Kesselleistung von 10,8 kW. Die mit Hilfe dieses Diagramms ermittelte Kesselleistung bietet die Möglichkeit, die Dimensionierung des vorhandenen Heizkessels zu beurteilen. Erfolgt die Warmwasserbereitung zentral mit der Heizanlage, ist ein Leistungszuschlag zu berücksichtigen. Eine Überdimensionierung führt zu niedrigen Vollbenutzungsstunden infolge häufigen Taktens des Brenners und dadurch zu einem schlechteren Jahresnutzungsgrad. Weist das Schornsteinfegerprotokoll Abgastemperaturen von mehr als 200 °C und einen Abgasverlust von mehr als 10 % aus, sollte die Investition in einen modernen Wärmeerzeuger überdacht werden. Wird ein über 15 Jahre alter Heizkessel ausgetauscht, sind Einsparpotentiale von bis zu 30 % realisierbar. Schon bei den heutigen Öl- und Gaspreisen bedeutet das bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1984 und dem Verbrauch von 3.000 l Heizöl bzw. 3.000 m3 Erdgas Einsparungen in Höhe von 500 bis 750 DM pro Jahr. Mit jeder weiteren Verteuerung der immer knapper werdenden Ressourcen und der Erhöhung der Ökosteuer, steigt das finanzielle Sparpotential.
Handlungsempfehlung: Mit dem Austausch nicht bis zum Defekt des Kessels oder einem verordneten Austausch warten. Es ist in jedem Fall sinnvoller, Zuschüsse und Finanzierungshilfen von Bund, Ländern und Gemeinden (Fördermittelhotline kostenlos 0180/5001780) in Anspruch zu nehmen und mit den eingesparten Heizkosten die Kapitalkosten der Neuanlage zu decken. Entscheidender Vorteil ist eine größere Unabhängigkeit von der zu erwartenden rasanten Brennstoffverteuerung.
Vorteil: Ist die in sehr vielen Fällen auch sehr wirtschaftliche Entscheidung zur Installation einer neuen Heizanlage getroffen, sollte zumindest auch der Einsatz einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung in Erwägung gezogen werden, denn Sonne und Heizung nutzen einen gemeinsamen Warmwasserspeicher. Das Bundesamt für Wirtschaft fördert Heizkessel nur bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage mit mindestens 1.000 DM, die Solaranlage (4 m2 Flachkollektor) in gleicher Höhe.
Bei Fragen zur Heiztechnik, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, feuchtesicheres Abgassystem, richtige Dimensionierung, zentrale oder dezentrale Heizung und Warmwasserbereitung, Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren, solarer Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann man sich an die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Heilsbachstraße 20, 53123 Bonn oder die jeweiligen Landesverbände (Berlin: Bayreuther Straße 40, 10787 Berlin, Telefon 030/214 85-260, Fax 030/301 60 90; Brandenburg: Templiner Straße 21, 14473 Potsdam, Telefon 0331/298 71-0, Telefax 0331/298 71-77) wenden.
Wenden kann man sich auch an das spezialisierte Ingenieurbüro Irea, Franziusstraße 8-14, 60314 Frankfurt und deren Energieberatungshotline: 0180/5001780, Telefax 069/4304471, Faxabruf: 0190/251050028.
2) Gebäude ohne Wärmedämmung, Raumhöhe bis 2,5 m
3) Gebäude mit teilweiser Wärmedämmung, Raumhöhe über 2,5 m
4) Gebäude mit teilweiser Wärmedämmung, Raumhöhe bis 2,5 m
5) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, freistehend
6) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, Reihenhaus
7) Gebäude nach WärmeschutzVO 95, Niedrigenergiehaus
Ausgehend von der beheizten Wohnfläche (waagerechte Achse) und dem Ener-giestandard des Gebäudes (Ziffern 1-7 Diagonale) ergibt sich ein Schnittpunkt. Von diesem Schnittpunkt zieht man eine Linie zur linken Achse und erhält so seine erforderliche Kesselleistung.
Beispiel: 140 m2 Wohnfläche, Reihenhaus Bj. 1995 ergibt eine theoretische Kesselleistung von 10,8 kW. Die mit Hilfe dieses Diagramms ermittelte Kesselleistung bietet die Möglichkeit, die Dimensionierung des vorhandenen Heizkessels zu beurteilen. Erfolgt die Warmwasserbereitung zentral mit der Heizanlage, ist ein Leistungszuschlag zu berücksichtigen. Eine Überdimensionierung führt zu niedrigen Vollbenutzungsstunden infolge häufigen Taktens des Brenners und dadurch zu einem schlechteren Jahresnutzungsgrad. Weist das Schornsteinfegerprotokoll Abgastemperaturen von mehr als 200 °C und einen Abgasverlust von mehr als 10 % aus, sollte die Investition in einen modernen Wärmeerzeuger überdacht werden. Wird ein über 15 Jahre alter Heizkessel ausgetauscht, sind Einsparpotentiale von bis zu 30 % realisierbar. Schon bei den heutigen Öl- und Gaspreisen bedeutet das bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1984 und dem Verbrauch von 3.000 l Heizöl bzw. 3.000 m3 Erdgas Einsparungen in Höhe von 500 bis 750 DM pro Jahr. Mit jeder weiteren Verteuerung der immer knapper werdenden Ressourcen und der Erhöhung der Ökosteuer, steigt das finanzielle Sparpotential.
Handlungsempfehlung: Mit dem Austausch nicht bis zum Defekt des Kessels oder einem verordneten Austausch warten. Es ist in jedem Fall sinnvoller, Zuschüsse und Finanzierungshilfen von Bund, Ländern und Gemeinden (Fördermittelhotline kostenlos 0180/5001780) in Anspruch zu nehmen und mit den eingesparten Heizkosten die Kapitalkosten der Neuanlage zu decken. Entscheidender Vorteil ist eine größere Unabhängigkeit von der zu erwartenden rasanten Brennstoffverteuerung.
Vorteil: Ist die in sehr vielen Fällen auch sehr wirtschaftliche Entscheidung zur Installation einer neuen Heizanlage getroffen, sollte zumindest auch der Einsatz einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung in Erwägung gezogen werden, denn Sonne und Heizung nutzen einen gemeinsamen Warmwasserspeicher. Das Bundesamt für Wirtschaft fördert Heizkessel nur bei gleichzeitigem Einbau einer Solaranlage mit mindestens 1.000 DM, die Solaranlage (4 m2 Flachkollektor) in gleicher Höhe.
Bei Fragen zur Heiztechnik, Niedertemperatur- oder Brennwertkessel, feuchtesicheres Abgassystem, richtige Dimensionierung, zentrale oder dezentrale Heizung und Warmwasserbereitung, Flach- oder Vakuumröhrenkollektoren, solarer Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann man sich an die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Heilsbachstraße 20, 53123 Bonn oder die jeweiligen Landesverbände (Berlin: Bayreuther Straße 40, 10787 Berlin, Telefon 030/214 85-260, Fax 030/301 60 90; Brandenburg: Templiner Straße 21, 14473 Potsdam, Telefon 0331/298 71-0, Telefax 0331/298 71-77) wenden.
Wenden kann man sich auch an das spezialisierte Ingenieurbüro Irea, Franziusstraße 8-14, 60314 Frankfurt und deren Energieberatungshotline: 0180/5001780, Telefax 069/4304471, Faxabruf: 0190/251050028.






