Archiv / Suche
Eigenheimzulage
Nur noch bis Jahresende
07.12.2005 Laut dem abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist das Schicksal der Eigenheimzulage besiegelt. Die Zulagenförderung wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Dies gilt natürlich nicht für Eigenheimzulagenförderungen, die bereits laufen, denn diese werden bis zur Beendigung des jeweiligen Förderzeitraumes fortgeführt. Wer sich also noch die Eigenheimzulagenförderung sichern möchte, muß die folgenden drei Termine beachten.
Ob überhaupt noch das Eigenheimzulagengesetz nach (noch) geltendem Recht anwendbar ist, entscheidet sich über das Datum des notariellen Kaufvertrages in Anschaffungsfällen oder über das Datum des Herstellungsbeginns bei Bauherren. Nur wenn das Datum hier noch das Jahr 2005 zeigt, ist die Gewährung der Eigenheimzulage nach jetzigem Gesetzeswortlaut noch möglich.
Problematisch kann die Festestellung des Zeitpunktes insbesondere für die Bauherren sein, daher gilt grundsätzlich die Einreichung des Bauantrages als Herstellungsbeginn oder, sofern dieser nicht vonnöten ist, die Einreichung der Bauunterlagen. Ist weder die eine noch die andere Einreichung erforderlich, ist der Zeitpunkt der Entscheidungsfindung zum Bauen maßgeblich. Jeder Bauherr tut hier aus Nachweisgründen gut, diese Entscheidungsfindung nach außen hin unwiderruflich erkennbar zu machen.
Über den grundsätzlichen Beginn des Förderzeitraumes entscheidet in Anschaffungsfällen das Datum, an dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen. Für die Herstellungsfälle kommt es auf die Fertigstellung der Wohnung an, worunter die allgemeine Bezugsfertigkeit (nicht die Bauabnahme!) zu verstehen ist. Auch wenn Besitzübergang/Fertigstellung erst in 2006 stattfinden, kann noch Eigenheimzulage ausgezahlt werden.
Ob nun tatsächlich eine Eigenheimzulage gewährt wird, hängt schließlich noch vom Bezugszeitpunkt des Objektes ab, denn nur wer den Wohnraum auch wirklich zu eigenen Wohnzwecken nutzt, wird gefördert.
Die optimale Fallgestaltung sieht so aus: Der Notarvertrag oder der Herstellungsbeginn müssen in 2005 sein, um überhaupt die Möglichkeit der Förderung zu bekommen. Der Übergang von Besitz und Lasten bzw. die Fertigstellung der Wohnung kann, mit dem darauffolgenden Erstbezug, in 2006 stattfinden, dennoch ist die Möglichkeit der Eigenheimzulage von 2006 an für den vollständigen Förderzeitraum von acht Jahre möglich.
Es empfiehlt sich also, den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bzw. die Fertigstellung des Objektes nach 2006 zu verschieben, um in den Genuß der vollen Eingeheimzulagenförderung zu kommen. Für diejenigen, die jedoch auf diese Termine keinen Einfluß haben, ist die Förderung nicht vollends verloren, vielmehr beginnt der grundsätzliche Förderzeitraum bereits in 2005, während sämtliche Voraussetzungen erst in 2006 gegeben sind, was den Förderzeitraum auf sieben Jahre verkürzt.
Problematisch kann die Festestellung des Zeitpunktes insbesondere für die Bauherren sein, daher gilt grundsätzlich die Einreichung des Bauantrages als Herstellungsbeginn oder, sofern dieser nicht vonnöten ist, die Einreichung der Bauunterlagen. Ist weder die eine noch die andere Einreichung erforderlich, ist der Zeitpunkt der Entscheidungsfindung zum Bauen maßgeblich. Jeder Bauherr tut hier aus Nachweisgründen gut, diese Entscheidungsfindung nach außen hin unwiderruflich erkennbar zu machen.
Über den grundsätzlichen Beginn des Förderzeitraumes entscheidet in Anschaffungsfällen das Datum, an dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen. Für die Herstellungsfälle kommt es auf die Fertigstellung der Wohnung an, worunter die allgemeine Bezugsfertigkeit (nicht die Bauabnahme!) zu verstehen ist. Auch wenn Besitzübergang/Fertigstellung erst in 2006 stattfinden, kann noch Eigenheimzulage ausgezahlt werden.
Ob nun tatsächlich eine Eigenheimzulage gewährt wird, hängt schließlich noch vom Bezugszeitpunkt des Objektes ab, denn nur wer den Wohnraum auch wirklich zu eigenen Wohnzwecken nutzt, wird gefördert.
Die optimale Fallgestaltung sieht so aus: Der Notarvertrag oder der Herstellungsbeginn müssen in 2005 sein, um überhaupt die Möglichkeit der Förderung zu bekommen. Der Übergang von Besitz und Lasten bzw. die Fertigstellung der Wohnung kann, mit dem darauffolgenden Erstbezug, in 2006 stattfinden, dennoch ist die Möglichkeit der Eigenheimzulage von 2006 an für den vollständigen Förderzeitraum von acht Jahre möglich.
Es empfiehlt sich also, den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bzw. die Fertigstellung des Objektes nach 2006 zu verschieben, um in den Genuß der vollen Eingeheimzulagenförderung zu kommen. Für diejenigen, die jedoch auf diese Termine keinen Einfluß haben, ist die Förderung nicht vollends verloren, vielmehr beginnt der grundsätzliche Förderzeitraum bereits in 2005, während sämtliche Voraussetzungen erst in 2006 gegeben sind, was den Förderzeitraum auf sieben Jahre verkürzt.
Autor: Christoph Iser (Steuerberater)