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Bleirohre
Anspruch auf Auswechslung?
07.12.2005 (GE 22/05, Seite 1382) Frage: Eine Frage aus Mietersicht: In unserem Keller sind noch alte Bleirohre vorhanden. Der Vermieter will diese nicht auswechseln lassen, obwohl an den Rohren bereits Ausbesserungen vorgenommen werden mußten (mit Schutzmaske). Im Haus befindet sich auch eine Apotheke. Als Mieter habe ich Angst vor Gesundheitsschäden. Wie soll ich mich verhalten?
Antwort: Wenn die Werte nach der Trinkwasserverordnung überschritten sind, hat der Mieter einen Anspruch auf Instandsetzung. Die Stiftung Warentest bietet für 26 € eine Untersuchung des Trinkwassers auf Schadstoffe an (www.stiftung-warentest.de/online/haus_garten/analyse/1131531/1131531.html).