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Energieeinsparung
Nachträglich dämmen: Rolläden sind Wärmebrücken
21.11.2005 (GE 21/05, Seite 1344) Wärmebrücken an Rolladenkästen sind ein besonderes Thema, da der Wärmeschutz dieser Kästen nicht nur an einzelnen Seiten oder Kanten, sondern generell fast immer so gering ist, daß diese insgesamt als Wärmebrücke angesehen werden. Rolladenkästen sind in älteren Gebäuden so gut wie nie gedämmt.
Der Flächenanteil der Kästen ist zwar im Vergleich zur Wand nur gering, aber er ist energetisch das schlechteste Bauteil überhaupt. Zwischen Innenraum und Außenluft befindet sich nur eine dünne Holz- oder Holzwerkstoffplatte. Die Dämmeigenschaften alter Rolladenkästen sind bei weitem nicht ausreichend. Die Folge sind starke Wärmeverluste und damit erhöhte Heizkosten, oftmals verbunden mit Zugerscheinungen.
Wenn Rolladenkästen unbedingt gewünscht werden und zugleich nicht wärmebrücken-vermeidend außenseitig (auf der Dämmschicht der Außenwand) befestigt werden sollten, kann hier auch nachträglich gedämmt werden.
Man sollte von Fall zu Fall erwägen, ganz auf Rolläden zu verzichten. Die Rolläden würden dann entfernt, der Kasten nach außen verschlossen, mit Dämmung gefüllt und nach Innen luftdicht abgedichtet.
Sollen die Rolläden jedoch weiterhin genutzt werden, kann der Kasten durch eine nachträgliche Dämmung entscheidend verbessert werden. Idealerweise würde der Rolladenkasten an fünf Seiten mit Dämmplatten gedämmt. Inzwischen gibt es Einschubsysteme zur nachträglichen Dämmung.
Am wichtigsten sind die direkt zum Zimmer gerichteten Seiten (nach unten und vorne). Die Dämmung der restlichen Seiten dient der Verringerung von Wärmebrückeneffekten. Sie ist aber meist nicht oder nur mit verringerter Dämmdicke durchführbar. Die wind- und luftundurchlässige Abdichtung erfolgt zum Schluß. Der Effekt des Riemen- oder Kurbeldurchgangs durfte dagegen vernachlässigt werden.
Kosten in wenigen Monaten eingespart
Durch die Verbesserung der Kasten-Dämmung verringern sich die Heizkosten, und eventuelle Zugerscheinungen verschwinden. Dadurch wird auch der Wohnkomfort gesteigert.
Diese Maßnahme kann auch in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Kosten sind dann durch den verringerten Heizenergieverbrauch in wenigen Monaten wieder eingespart.
Wenn Rolladenkästen unbedingt gewünscht werden und zugleich nicht wärmebrücken-vermeidend außenseitig (auf der Dämmschicht der Außenwand) befestigt werden sollten, kann hier auch nachträglich gedämmt werden.
Man sollte von Fall zu Fall erwägen, ganz auf Rolläden zu verzichten. Die Rolläden würden dann entfernt, der Kasten nach außen verschlossen, mit Dämmung gefüllt und nach Innen luftdicht abgedichtet.
Sollen die Rolläden jedoch weiterhin genutzt werden, kann der Kasten durch eine nachträgliche Dämmung entscheidend verbessert werden. Idealerweise würde der Rolladenkasten an fünf Seiten mit Dämmplatten gedämmt. Inzwischen gibt es Einschubsysteme zur nachträglichen Dämmung.
Am wichtigsten sind die direkt zum Zimmer gerichteten Seiten (nach unten und vorne). Die Dämmung der restlichen Seiten dient der Verringerung von Wärmebrückeneffekten. Sie ist aber meist nicht oder nur mit verringerter Dämmdicke durchführbar. Die wind- und luftundurchlässige Abdichtung erfolgt zum Schluß. Der Effekt des Riemen- oder Kurbeldurchgangs durfte dagegen vernachlässigt werden.
Kosten in wenigen Monaten eingespart
Durch die Verbesserung der Kasten-Dämmung verringern sich die Heizkosten, und eventuelle Zugerscheinungen verschwinden. Dadurch wird auch der Wohnkomfort gesteigert.
Diese Maßnahme kann auch in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Kosten sind dann durch den verringerten Heizenergieverbrauch in wenigen Monaten wieder eingespart.
Autor: Dipl. Ing. Florentine Raspé,