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BSR
Immer noch vom anderen Stern
11.10.2005 (GE 19/05, Seite 1148) Mittwoch früh, nach der Katastrophenwahl. Ich fahre durch die Frohnauer Markgrafenstraße ins Büro. Eine der typischen ruhigen und verkehrsarmen Seitenstraßen. Keine Autos weit und breit unterwegs. Nur der große orange Müllsammler von den BSR.
Die linke Seite der Straße ist völlig frei. Auf der rechten parken hin und wieder ein paar der Zweitautos von Anliegern, für die in den Hausgaragen kein Platz ist. Der Abstand zwischen den Autos ist groß, in jede Lücke würde der orange Vieltonner dreimal oder gar viermal hineinpassen.
Was machen die fleißigen Mülleinsammler von den BSR? Richtig. Spielchen spielen nach dem Motto: An uns kommt in Berlin sowieso keiner vorbei. Mit jedem Vorrücken schaffen sie es, ihr Fahrzeug, das über einen Rückspiegel von der Größe einer veritablen Stuhlsitzfläche verfügt, so vor einem schon abgestellten Auto zu parken, daß nicht einmal ein Fahrradfahrer vorbeikäme.
Und es scheint ihnen ganz offensichtlich Spaß zu machen. Feixende Gesichter.
Ich frage einen der Müllwerker schließlich mit der ganzen Freundlichkeit, zu der ich hin und wieder fähig bin, ob ihm der Inhalt von § 1 der Straßenverkehrsordnung präsent sei. Der kontert die Frage mit dem formal wie inhaltlich unzutreffenden Hinweis auf § 33 der Straßenverkehrsordnung (tatsächlich sind die Sonderrechte der Müllfahrzeuge in § 35 Abs. 6 StVO geregelt) und der schnippischen Bemerkung, man würde doch nicht jedem Auto ausweichen.
Mal abgesehen davon, daß die Truppe auch rechtlich daneben lag (Müllfahrzeuge dürfen auf jeder Straßenseite nur dann halten, „wenn ihr Einsatz dies erfordert„, was im konkreten Fall nicht so war, weil die Lücken zwischen den geparkten Fahrzeugen jeweils fünf- bis zehnmal so breit waren wie die geparkten Fahrzeuge und in der Lücke der Abstand zu den entsorgten Grundstücken viel kürzer war als von der linken Fahrbahn aus, und schließlich gilt § 1 der Straßenverkehrsordnung als Generalregel sowieso für die gesamte Auslegung der StVO) – was offenbart solches Verhalten für ein Kundenverständnis? Gar keines.
Diese Fahrzeugbesatzung hatte jedenfalls nicht begriffen, daß ihr Job von all denen bezahlt wird, deren Müllgefäße sie entsorgen und die auf Berlins Straßen unterwegs sind, und daß sie ihren Arbeitsplatz nur der Tatsache verdanken, daß die Berliner nach wie vor gesetzlich gezwungen sind, Verträge mit den BSR abzuschließen statt mit Firmen, deren Personal verinnerlicht hat, wie man mit Kunden umgeht.
Dem BSR-Vorstand steht jedenfalls noch viel Überzeugungsarbeit im eigenen Haus bevor.
Autor: Dieter Blümmel