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Mietmodernisierung
Wann abgewohnt?
27.09.2005 (GE 19/05, Seite 1090) Frage: Ein Mietvertrag aus dem Jahre 1984 für eine 3-Zimmer-Wohnung mit 86 qm weist nur ein WC, aber kein Bad aus. In der Wohnung ist aber ein Bad von ca. 8 qm vorhanden. Der Mieter behauptet, er hätte es selber eingebaut, eine schriftliche Vermieterzustimmung liegt nicht vor.
Im Jahr 2004 wurde von mir, dem neuen Eigentümer, eine Gas-Zentralheizung eingebaut mit Warmwasserversorgung, wobei auch das besagte Bad an die zentrale Warmwasserversorgung angeschlossen wurde. Der alte Elektroboiler wurde demontiert und sämtliche Armaturen mußten erneuert werden. Es entstanden auch aufwendige Rekonstruktionen an den Fliesen und Installationsverkleidungen. Die Modernisierung wurde geduldet und die Zulage wird gezahlt.
Mittlerweile wohnt nur noch die Tochter in der Wohnung und führt eine lebhafte Wohngemeinschaft bzw. vermietet gutgehend unter, ohne meine Zustimmung.
Mein Mieterhöhungsverlangen wird mir aber streitig gemacht, weil das Bad selbst eingebaut wurde und die Wohnung somit in die Kategorie des Mietspiegels „ohne Bad“ fällt.
Muß ich das ewig hinnehmen? Ist das über Generationen vererbbar? Ist ein Selbstbau-Bad mit zentraler Warmwasserversorgung und vermieterseitiger Instandsetzung nicht irgendwann "abgewohnt"?
J. W. Berlin
Antwort:
Ja. Eine Mietermodernisierung ist – nur in bezug auf die Einstufung nach dem Mietspiegel – auch nach zehn Jahren oder einem anderen Zeitraum nicht abgewohnt. Das gilt auch dann, wenn Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten. Nur bei Abschluß eines neuen Mietvertrages gilt das Bad als mitvermietet, wenn nicht eine Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter getroffen wurde. In einem solchen Fall kann sich auch der Nachmieter darauf berufen, daß die Wohnung ohne Bad sei.
Mittlerweile wohnt nur noch die Tochter in der Wohnung und führt eine lebhafte Wohngemeinschaft bzw. vermietet gutgehend unter, ohne meine Zustimmung.
Mein Mieterhöhungsverlangen wird mir aber streitig gemacht, weil das Bad selbst eingebaut wurde und die Wohnung somit in die Kategorie des Mietspiegels „ohne Bad“ fällt.
Muß ich das ewig hinnehmen? Ist das über Generationen vererbbar? Ist ein Selbstbau-Bad mit zentraler Warmwasserversorgung und vermieterseitiger Instandsetzung nicht irgendwann "abgewohnt"?
J. W. Berlin
Antwort:
Ja. Eine Mietermodernisierung ist – nur in bezug auf die Einstufung nach dem Mietspiegel – auch nach zehn Jahren oder einem anderen Zeitraum nicht abgewohnt. Das gilt auch dann, wenn Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten. Nur bei Abschluß eines neuen Mietvertrages gilt das Bad als mitvermietet, wenn nicht eine Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter getroffen wurde. In einem solchen Fall kann sich auch der Nachmieter darauf berufen, daß die Wohnung ohne Bad sei.