Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Gartenbewässerung
Von allen Mietern zu zahlen?
13.09.2005 (GE 17/05, Seite 1016) Frage: Sind die Kosten der Gartenbewässerung auch von den Mietern zu tragen, die den Garten nicht nutzen können, weil z. B. die Gartennutzung dem Eigentümer oder nur bestimmten Mietern vorbehalten ist?
Antwort: Wenn die Kosten der Gartenpflege, z. B. Rasenmähen, umlegungsfähig sind, gilt Entsprechendes auch für Bewässerungskosten. Voraussetzung ist aber, worauf wir schon in GE 2001, 461 hingewiesen haben, daß sich der Garten auf die Wohnqualität auswirkt. Das ist bei einem Vorgarten sicher der Fall (ästhetischer Eindruck beim Betreten des Hauses); bei einem anderen Garten kommt es auf die Lage an. Auch gepflegte Freiflächen wie gärtnerisch gestaltete Flächen und Zuwegungen erhöhen die Wohnqualität.