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Eigentor
Wer zahlt zerschossene Scheibe?
16.08.2005 (GE 15/05, Seite 887) Frage: Bei einem meiner Mieter wurde in der Erdgeschoßwohnung ein Kastendoppelfenster mit einem Fußball von außen eingeworfen. Wer übernimmt die Kosten? Es besteht auf meiner Seite keine Glasversicherung. Bärbel M., Berlin
Antwort: Auf Schadensersatz haftet der Fußballer. Wenn er nicht feststellbar ist, ist der Vermieter zur Instandhaltung (Reparatur) verpflichtet, da er auch solche Mängel beseitigen muß, die er nicht selbst verursacht hat.