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Wahlen
27.06.2005 (GE 12/05, Seite 681) Zumindest eine Politikerweisheit hat Gerhard Schröder schon
widerlegt: Größere Mehrheiten verleiten zu größeren Dummheiten.
Die Mehrheit im Bundestag ist knapp, im Bundesrat hat er gar
keine. Dennoch verhält er sich wie der Ober-Lemming, der mit
seiner Truppe auf den Abgrund zumarschiert und allen
einzureden versucht, da sei gar kein Abgrund, sondern das
rettende Ufer.
Gerhard Schröder und Joseph Fischer ignorieren auch andere
Selbstverständlichkeiten, z. B. die, daß Schienbeintritte länger im
Gedächtnis haften bleiben als Streicheleinheiten, und auch die,
daß man sich im Leben immer wiedertrifft und daher das Prinzip
des do ut des seit römischen Zeiten gilt, modern interpretiert
durch die bürgerliche Erkenntnis: Wie man in den Wald hineinruft,
so schallt es heraus. Der Kampf um den Sitz im Sicherheitsrat, den
Fischer und Schröder da ausfechten, hat keine Chancen, solange
die USA den Irak-Krieg und seine Entstehungsgeschichte vor
Augen und im Gedächtnis haben. Gottlob wird das Recht auf
Dummheit von der Verfassung geschützt, denn es gehört zur
Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Täte Dummheit
weh man müßte unsere beiden politischen Vorturner in eine
Schmerzklinik einliefern.
Statt einem um das Vetorecht kastrierten Sitz im Sicherheitsrat
nachzujagen, sollte man sich vielleicht mit der Opposition über
den schnellen Durchlauf oder die endgültige Streichung einiger
Gesetzesvorhaben verständigen, um der Wirtschaft die
Planungssicherheit zu geben, auf die doch jedermann so dringlich
wartet. Die Zulassung von Immobilien-Aktiengesellschaften
(REITS), im Prinzip doch unumstritten in den großen Parteien und
bei den Liberalen, könnte rasch erledigt werden. Jetzt werden die
Briten wohl schneller sein als wir und damit der Londoner Börse
die Möglichkeit verschaffen, Frankfurt abzuhängen. Statt dessen
fummelt man an einem neuen § 15 b des
Einkommensteuergesetzes herum, um allen noch relevanten
Steuerstundungsmodellen den Garaus zu machen und das auf
die gewohnt dilettantische Art, so daß erfahrene Steuerrechtler
noch vor der geplanten Verabschiedung der Vorschrift
Verfassungsklagen ankündigen.
Von dem Gezerre um die Eigenheimzulage mag man schon längst
nichts mehr hören. Ist sie berechtigt, ist sie unberechtigt? Nebbich
die CDU/CSU streicht sie, und das wärs dann erst mal.
Kann man hoffen, daß der ganze Spuk im September vorbei sein
und eine neue Truppe Ordnung in das Chaos namens
Bundesregierung bringen wird? Das ist durchaus unsicher, wenn
man die Entscheidung den Verfassungsjuristen überläßt, denn
daß zwei Juristen mal einer Meinung sind, ist ungefähr so
wahrscheinlich wie eine friedliche Zusammenarbeit der Herren
Lafontaine und Gysi in einer künftigen Bundesregierung.
Kommt da vielleicht mal einer auf die Idee, die Verfassung zu
ändern? Denn das Problem, um das es geht, die Ansetzung von
Neuwahlen, ist ja nicht neu und es kann sich wiederholen. Die
Verfassung eines Staates soll aber doch wohl so sein, daß sie die
Verfassung der Bürger wie auch die Verfassung ihres Präsidenten
nicht ruiniere. Was will man denn dem Präsidenten noch alles
zumuten, damit wieder Ordnung und normale parlamentarische
Demokratie herrschen im Lande?
Hoffen wir dennoch, daß es so oder so zu Neuwahlen kommt und
seien wir dem Kanzler letztlich dankbar dafür. Freuen wir uns auf
die vielen klugen Äußerungen der Bundestagskandidaten, zumal
wenn diese denken, sie dächten bereits, wo sie doch lediglich ihre
Vorurteile unters Volk bringen und schmunzeln wir bei der
Erinnerung an die Erkenntnis Otto von Bismarcks: "Es wird
niemals soviel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges
und nach der Jagd."
Selbstverständlichkeiten, z. B. die, daß Schienbeintritte länger im
Gedächtnis haften bleiben als Streicheleinheiten, und auch die,
daß man sich im Leben immer wiedertrifft und daher das Prinzip
des do ut des seit römischen Zeiten gilt, modern interpretiert
durch die bürgerliche Erkenntnis: Wie man in den Wald hineinruft,
so schallt es heraus. Der Kampf um den Sitz im Sicherheitsrat, den
Fischer und Schröder da ausfechten, hat keine Chancen, solange
die USA den Irak-Krieg und seine Entstehungsgeschichte vor
Augen und im Gedächtnis haben. Gottlob wird das Recht auf
Dummheit von der Verfassung geschützt, denn es gehört zur
Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Täte Dummheit
weh man müßte unsere beiden politischen Vorturner in eine
Schmerzklinik einliefern.
Statt einem um das Vetorecht kastrierten Sitz im Sicherheitsrat
nachzujagen, sollte man sich vielleicht mit der Opposition über
den schnellen Durchlauf oder die endgültige Streichung einiger
Gesetzesvorhaben verständigen, um der Wirtschaft die
Planungssicherheit zu geben, auf die doch jedermann so dringlich
wartet. Die Zulassung von Immobilien-Aktiengesellschaften
(REITS), im Prinzip doch unumstritten in den großen Parteien und
bei den Liberalen, könnte rasch erledigt werden. Jetzt werden die
Briten wohl schneller sein als wir und damit der Londoner Börse
die Möglichkeit verschaffen, Frankfurt abzuhängen. Statt dessen
fummelt man an einem neuen § 15 b des
Einkommensteuergesetzes herum, um allen noch relevanten
Steuerstundungsmodellen den Garaus zu machen und das auf
die gewohnt dilettantische Art, so daß erfahrene Steuerrechtler
noch vor der geplanten Verabschiedung der Vorschrift
Verfassungsklagen ankündigen.
Von dem Gezerre um die Eigenheimzulage mag man schon längst
nichts mehr hören. Ist sie berechtigt, ist sie unberechtigt? Nebbich
die CDU/CSU streicht sie, und das wärs dann erst mal.
Kann man hoffen, daß der ganze Spuk im September vorbei sein
und eine neue Truppe Ordnung in das Chaos namens
Bundesregierung bringen wird? Das ist durchaus unsicher, wenn
man die Entscheidung den Verfassungsjuristen überläßt, denn
daß zwei Juristen mal einer Meinung sind, ist ungefähr so
wahrscheinlich wie eine friedliche Zusammenarbeit der Herren
Lafontaine und Gysi in einer künftigen Bundesregierung.
Kommt da vielleicht mal einer auf die Idee, die Verfassung zu
ändern? Denn das Problem, um das es geht, die Ansetzung von
Neuwahlen, ist ja nicht neu und es kann sich wiederholen. Die
Verfassung eines Staates soll aber doch wohl so sein, daß sie die
Verfassung der Bürger wie auch die Verfassung ihres Präsidenten
nicht ruiniere. Was will man denn dem Präsidenten noch alles
zumuten, damit wieder Ordnung und normale parlamentarische
Demokratie herrschen im Lande?
Hoffen wir dennoch, daß es so oder so zu Neuwahlen kommt und
seien wir dem Kanzler letztlich dankbar dafür. Freuen wir uns auf
die vielen klugen Äußerungen der Bundestagskandidaten, zumal
wenn diese denken, sie dächten bereits, wo sie doch lediglich ihre
Vorurteile unters Volk bringen und schmunzeln wir bei der
Erinnerung an die Erkenntnis Otto von Bismarcks: "Es wird
niemals soviel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges
und nach der Jagd."
Autor: Dietmar Otremba