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Fristlose Kündigung
Beleidigung durch SMS
10.06.2005 (GE 11/05, Seite 643) Eine beleidigende SMS an den Vermieter kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Klar muß dann allerdings sein, daß die SMS von dem Mieter stammt.
Der Fall:
Der Vermieter erhielt eine ihn beleidigende SMS, die von Schimpfwörtern wimmelte. Die Rufnummer des Absenders war (sinnigerweise) mit angegeben – was der Provider später betätigte. Die Rufnummer war dem Mieter zugeordnet, dem der Vermieter sogleich fristlos kündigte. Der Mieter bestritt im Prozeß, die SMS abgesandt zu haben. Dabei hatte er beim Amts- und Landgericht keinen Erfolg.

Der Beschluß:
Das Landgericht Berlin, ZK 63, hatte nach Auszug des Mieters nur noch über die Kosten zu entscheiden und kam zu dem Ergebnis, daß die SMS dem Mieter zuzurechnen sei. Die bloße theoretische Möglichkeit, daß Dritte das Telefon gegen den Willen des Mieters und ohne sein Wissen mißbraucht haben könnten, könne außer Betracht bleiben. Es lägen keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor. Insbesondere der inhaltliche Bezug zum Mietverhältnis indiziere Kenntnisse des Anrufers, die Dritten nicht ohne weiteres zugänglich seien.

LG Berlin, Beschluß vom 22. Februar 2005 - 63 S 410/04 - Wortlaut Seite 675