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Einsichtsgebühren
04.10.2000 (GE 12/2000, 762) In Berlin gibt es seit geraumer Zeit auch ein Gesetz, das den Bürgern die Möglichkeit gibt, in Akten der Behörden Einsicht zu nehmen. Die Akteneinsicht hilft manchmal zu verstehen, warum wann wie entschieden wurde.
Daß diese Akteneinsicht für den Bürger den Beamten und öffentlichen Angestellten nicht sonderlich behagt, wird niemanden verwundern. Entsprechend sind die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz. Damit die Akteneinsicht nach dem „Berliner Informationsfreiheitsgesetz” noch ein wenig mehr erschwert wird, können jetzt auch saftige Gebühren erhoben werden. Nach der 22. Verordnung der Änderung der Verwaltungsgebührenordnung vom 30. Mai 2000 (GVBl. Seite 349) kostet die Gewährung von Akteneinsicht oder Aktenauskunft zwischen 20 und 1.000 DM. Gebührenfrei ist freilich die Ablehnung der Akteneinsicht. Auch mündliche Auskünfte, die „nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind”, sind gebührenfrei. (Was sollen mündliche Auskünfte bei einem Akteneinsichtsgesetz?) Teuer wird’s dann wieder, wenn jemand gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft in den Widerspruch geht. Das Verfahren kostet auch zwischen 20 und 1.000 DM. Hinweis an die Abgeordneten aller im Berliner Parlament vertretenen Parteien: Sorgen Sie dafür, daß festgehalten wird, in wie vielen Fällen Akteneinsicht oder Aktenauskunft verlangt und in wie vielen Fällen dieses Bürgeransinnen abgelehnt wurde! Demnächst übrigens mehr über das Berliner Informationsfreiheitsgesetz.