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Wasserzähler
Wie Gerätemiete abrechnen?
04.05.2005 (GE 09/05, Seite 514) Frage: Wie rechnet man im sozialen Wohnungsbau, wenn Wasseruhren vorhanden sind, die Gerätemiete bzw. die Eichwartungskosten für die Wasseruhren sowie die Abrechnungskosten Kaltwasser korrekt ab? Wie verhält es sich im freifinanzierten Wohnungsbau? V. W., Berlin
Antwort: Nach § 2 Nr. 2 Betriebskostenverordnung sind die Gerätemiete, die Eichkosten und die Abrechnungskosten umlegungsfähige Betriebskosten. Das gilt sowohl für preisfreien als auch für preisgebundenen Wohnraum (§§ 20, 27 NMV). Einzelwasserzähler müssen in jeder Wohnung vorhanden sein (§ 21 Abs. 2 NMV).