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Mobilfunksendeanlage
Kein Abwehranspruch bei Einhaltung der Grenzwerte
04.05.2005 (GE 09/05, Seite 520) Eine beachtliche Mindermeinung bejaht die Möglichkeit von Gesundheitsbeeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder (also insbesondere UMTS-Antennen [vgl. Kniep WuM 2004, 654]). Die Rechtsprechung läßt sich auf einen Sachverständigenstreit nicht ein, sondern verneint einen Abwehranspruch bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Der Fall: Der Mieter verlangte vom Vermieter Beseitigung der Mobilfunksendeanlage und verwies darauf, daß er einen Herzschrittmacher trage. Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte die Einhaltung der Grenzwerte nach der 26. BImSchV und der BEMFV. Der Mieter verlangte die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens.
Das Urteil: Mit Urteil vom 3. März 2005 wies das Landgericht Freiburg die Klage ab und stützte sich dabei auf das Urteil des BGH vom 13. Februar 2004 (GE 2004, 683). Danach ist die Einhaltung der Grenzwerte ein Indiz dafür, daß nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Die Einholung eines weiteren Gutachtens komme nicht in Betracht, da dieses allenfalls eine "wissenschaftlich nicht verläßlich explorierte komplexe Gefährdungslage" darstellen könne. Schließlich bestehe auch keine gesteigerte Fürsorgepflicht des Vermieters bei einer bloß vermuteten Gesundheitsgefährdung.
LG Freiburg, Urteil vom 3. März 2005 - 3 S 19/01 - Wortlaut Seite 547
Das Urteil: Mit Urteil vom 3. März 2005 wies das Landgericht Freiburg die Klage ab und stützte sich dabei auf das Urteil des BGH vom 13. Februar 2004 (GE 2004, 683). Danach ist die Einhaltung der Grenzwerte ein Indiz dafür, daß nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Die Einholung eines weiteren Gutachtens komme nicht in Betracht, da dieses allenfalls eine "wissenschaftlich nicht verläßlich explorierte komplexe Gefährdungslage" darstellen könne. Schließlich bestehe auch keine gesteigerte Fürsorgepflicht des Vermieters bei einer bloß vermuteten Gesundheitsgefährdung.
LG Freiburg, Urteil vom 3. März 2005 - 3 S 19/01 - Wortlaut Seite 547