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Jahn: Höhere Erbschaftsteuer als Abkassiermodell droht
Eigentümer setzen auf den Bundesrat
03.11.2000 (GE 14/2000, 920) Die Gefahr einer höheren Erbschaftsteuer ist auch nach den öffentlichen Äußerungen des SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Peter Struck nicht gebannt. Diese Auffassung vertrat Haus & Grund-Präsident Friedrich-Adolf Jahn gegenüber der Presse vor dem 114. Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer ist noch nicht vom Tisch. Mehrere Vertreter der Bundesregierung haben erklärt, daß eine höhere Bewertung des Grundvermögens bei der Erbschaftsteuer in der politischen Diskussion bleibt“, sagte Jahn.
Hintergrund ist die Absicht, den Steuerwert von Immobilien anzuheben. Jahn: „Erhöht man die Bemessungsgrundlage von Grundvermögen bei konstanten Freibeträgen und konstanten Erbschaftsteuersätzen, bedeutet dies für die Erben von Immobilien eine höhere Erbschaftsteuer. Das wäre eine Steuererhöhung durch die Hintertür.“

Vorschläge einer sogenannten Expertenkommission zur schärferen Immobilienbesteuerung für Erben waren von den privaten Eigentümern bereits als „Abkassiermodell“ zurückgewiesen worden. Die Auffassung einer sogenannten Expertenkommission sei nichts anderes als die Erledigung einer Auftragsarbeit des SPD-Bundesparteitages vom Dezember 1999. Jahn zeigte sich aber zuversichtlich, daß solche Pläne spätestens an der Bundesratsmehrheit scheitern würden. Er wies darauf hin, daß bereits die Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Erwin Teufel (Baden-Württemberg) und Roland Koch (Hessen) die SPD-Pläne klar abgelehnt haben.

Im vergangenen Sommer habe sogar Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Erbschaftsteuererhöhung zurückgewiesen. Bis zur Kehrtwendung vor dem SPD-Bundesparteitag Anfang Dezember, der ihn zum SPD-Bundesvorsitzenden wählte, habe Schröder mehrfach betont, daß er gar keine Erhöhung der Erbschaftsteuer wolle.
Mit der jetzigen Bemessungsgrundlage von Grundvermögen sei keinesfalls eine Privilegierung verbunden. Es werde bereits heute ein Bewertungsniveau von ca. 70 % des Verkehrswertes erzielt. In der Begründung des jetzigen Erbschaftsteuergesetzes habe der Gesetzgeber unter Hinweis auf Bewertungsrisiken, Mieterschutzbestimmungen und öffentlich-rechtliche Auflagen, Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand sowie begrenzte Nutzungsfähigkeit einen deutlichen Bewertungsabschlag gegenüber dem Kapitalvermögen gerechtfertigt. Durch die Erhebung der Grundsteuer sei Grundvermögen zudem von einer fiskalischen Sonderbelastung betroffen. Im Vergleich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen kenne das Einkommensteuerrecht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch keine dem Sparerfreibetrag (3.000/6.000 DM) vergleichbare Freibetragsregelung.

Außerdem müsse beachtet werden, daß durch den Bau und die Modernisierung von Immobilien sowie deren laufende Verwaltung wesentliche Einflüsse auf das Wirtschaftswachstum ausgingen. Jahn: „Arbeitsplätze in der Bauindustrie, im Handwerk und anderen Dienstleistungssektoren werden gesichert oder neu geschaffen.“ Von einer „Gerechtigkeitslücke“ der geltenden Immobilienbewertung im Erbschaft- und Schenkungsfalle könne daher keine Rede sein. Auch könne nicht mit Verfassungswidrigkeit argumentiert werden. Das Bundesverfassungsgericht habe nicht die unterschiedliche Besteuerung von Kapitalvermögen und Immobiliarvermögen als solche für verfassungswidrig erklärt, sondern lediglich das damalige Ausmaß der unterschiedlichen Besteuerung.

Jahn forderte die Bundesregierung auf, sich eindeutig von den Plänen einer Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür zu distanzieren. Geschehe dies nicht, könne auch für Erben von Eigenheimen keine Entwarnung gegeben werden. Jahn: „Wenn Rot-Grün plant, einerseits die Bemessungsgrundlage des Grundvermögens zu erhöhen, andererseits aber die Freibeträge konstant zu halten, würden dies auch die Erben von durchschnittlichen Einfamilienhäusern deutlich zu spüren bekommen.“