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Pressefreiheit
08.02.2005 (GE 03/05, Seite 144) Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen - dafür sorgte im Fall von Klaus Wowereit sein Abgeordnetenhaus-Kollege Karl-Georg Wellmann (CDU).
Wie denn der Berliner Senat „ebenso bösartige wie rufschädigende“ Artikel bewerte, wonach Wowereit im Fernsehen mit einem „Alm-Luder“ und einem „Dschungel-Rambo“ erwischt worden sei, bei einem Wissenstest nicht gewußt haben soll, wann der Zweite Weltkrieg war, Rechenaufgaben aus der 2. Grundschulklasse nicht habe lösen können und außerdem deutliche Rechtsschreibeschwächen gezeigt habe, wollte Wellmann wissen. Außerdem, „welche sinistren Kräfte“ nach Auffassung des Senats hinter dieser „niederträchtigen Pressekampagne“ gesteckt hätten, „auf deren Leim auch überregionale Blätter wie Zeit, Spiegel und FAZ gekrochen“ wären. Und „welche Motivation“ Berliner Schüler noch zur Bewältigung ihres „grauen Schulalltags“ aufbringen sollten, wenn ihnen „verstockte Journalisten den Eindruck vermittelten, die Bildung des Regierungschefs ihres Landes würde nicht einmal Grundschulniveau erreichen“. Mit stark zusammengebissenen Zähnen verwies der Senat in seiner Antwort auf die Pressefreiheit, die es verbiete, zu derartigen Berichten wertend Stellung zu nehmen. Was hätte Wowereit auch sonst auf soviel geheucheltes Mitgefühl antworten sollen. Vielleicht mit einigen Bibelzitaten noch (Matthäus Kapitel 5 Verse 3 bis 5; Matthäus 23 Verse 13 und 15).