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Elektrosmog durch Mobilfunkanlagen
Belastungen in Berlin durchgängig deutlich unter den Grenzwerten
08.02.2005 (GE 03/05, Seite 148) Vermieter von Wohnungen und Büroräumen hatten und haben häufig mit Unruhe und Nachfragen zu rechnen, wenn sie Gebäude für die Einrichtung von Sendeanlagen - etwa für den Mobilfunk - zur Verfügung stellen. Umfangreiche Messungen haben jetzt ergeben, daß die Belastungen in Berlin weit unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen, obwohl die Messungen bewußt in der Nähe von Sendeanlagen durchgeführt wurden.
Die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 haben in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Abteilung VIII) in Berlin ein Meßprogramm mit dem Ziel durchgeführt, an 25 Meßorten in Berlin die tatsächliche Belastung durch Mobilfunksendeanlagen abzubilden.
Vorrangiges Ziel war es, eine Beurteilungsgrundlage für die tatsächliche Belastung an Punkten in unmittelbarer Umgebung von Mobilfunksendeanlagen durch elektromagnetische Felder (EMF) zu erstellen. Ein Vergleich zu den geltenden Grenzwerten nach Immissionsschutzrecht und ein Vergleich zu den standortbezogenen Analysen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist ebenfalls durchgeführt worden.
An den 25 Meßorten wurden Immissionsmessungen an insgesamt 55 Punkten durchgeführt. 60 % der Meßpunkte befanden sich innerhalb von Gebäuden. Langzeitmessungen über einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen an insgesamt sieben Meßpunkten lieferten ergänzend ein Bild über die zeitliche Variabilität der Immissionen, verursacht durch die betrachteten Funksendeanlagen.
Zu den Mobilfunkimmissionen wurden an den Meßpunkten auch die Immissionen ermittelt, die dort zusätzlich durch Rundfunk, das neue digitale Fernsehen (DVB-T) sowie durch Schnurlos-Telefonsysteme in Wohnungen und Büroräumen entstehen.
Als Gesamtergebnis bleibt, wie die Senatsverwaltung für Wirtschaft mitteilte, festzuhalten, daß an den 55 Meßpunkten im Durchschnitt nur 4,5 % der zulässigen Grenzwerte nach Immissionsschutzrecht erreicht wurde. Nur drei der 55 Meßpunkte schöpfen den zulässigen Grenzwert um mehr als 10 % aus. Der absolute Höchstwert der Meßkampagne betrug 15,6 %.
Für die Meßkampagne waren bewußt Standorte ausgewählt worden, die von den Umweltbehörden als eher kritisch eingeschätzt wurden. Dennoch wurden in allen Fällen die Grenzwerte deutlich unterschritten. Mit diesem Ergebnis bestätigt die Berliner Meßkampagne die Meßergebnisse in anderen Bundesländern. Vermieter sollten Mieter, die Belastungen durch „Elektro-Smog“ befürchten oder gar die Miete deshalb mindern, auf diese Messungen hinweisen.