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GELBE TONNEN
Wer zahlt bei Fehlwurf?
26.01.2005 (GE 02/05, Seite 96) Frage: Auf unserem Grundstück wurde zum zweiten Mal die Gelbe Tonne nicht geleert, weil Hausmüll (also kein Verpackungsmaterial) hineingeworfen wurde. Es fanden sich u. a. dreckige Windeln, Flaschen etc. darin. Ist es zulässig, die (kostenlose) Gelbe Tonne abzubestellen und statt dessen eine kostenpflichtige weitere Mülltonne aufstellen zu lassen (was sich auf die Betriebskosten auswirken würde)? Können die Mieter Einwände dagegen erheben? Im Gartenhaus wohnen fast ausschließlich kinderlose Paare, im Vorderhaus einige Familien, z. T. mit Kleinkindern. Wie sollte bewiesen werden, wer z. B. die Windeln entsorgt hat? M. R., Berlin
Antwort: Der Vermieter muß nach § 556 BGB die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten. Wenn wegen des unvernünftigen Verhaltens der Mieter die Gelbe Tonne abbestellt werden muß, handelt der Vermieter nicht unwirtschaftlich. Der Vermieter sollte zunächst im Treppenhaus einen Aushang machen mit der Schilderung des Sachverhaltes und Darstellung der Konsequenzen. Alsdann kann, wenn weiterhin Hausmüll in der Gelben Tonne landet, diese abbestellt werden.