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Ex-Vorstandsmitglied der BSR wegen Betrugs angeklagt
14.12.2004 (GE 24/04, Seite 1552) Wir hatten es von Anfang an für unausweichlich gehalten und ein wenig lange hat es ja gedauert, aber jetzt hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen das frühere, für die Bereiche Finanzen und Straßenreinigung zuständige Vorstandsmitglied der BSR, Dr. Arnold Guski, im Zusammenhang mit dem Skandal um doppelt berechnete Straßenreinigungskosten Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben.
Neben Guski stehen drei weitere Mitarbeiter der BSR vor Gericht, ebenso ein ehemaliger Mitarbeiter und ein externer Wirtschaftsberater. Hintergrund des Verfahrens ist, was bei den BSR immer beschönigend „Gebührenpanne“ genannt wurde, bei der es aber tatsächlich um den bewußten doppelten Ansatz von Kosten ging. Die zuviel berechneten Straßenreinigungsentgelte - einschließlich aufgelaufener Zinsen rund 66 Mio. Euro, hinzu kommen noch die den Eigentümern und Verwaltern erstatteten Aufwendungen für die Weiterberechnung an die Mieter - sind inzwischen zurückgezahlt. Ein zahnloser „Sonderausschuß“ des Berliner Abgeordnetenhauses (dem FDP-Wunsch nach einem Untersuchungsausschuß schlossen sich die anderen Parteien nicht an) brachte praktisch überhaupt kein Licht in die Affäre - vielleicht schafft es ja das Gerichtsverfahren. Ans Licht kam der Gebührenskandal, als Wirtschaftssenator Harald Wolf in seiner Funktion als BSR-Aufsichtsrat eine Nachkalkulation gefordert hatte, nachdem Haus & Grund Berlin auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes sämtliche Unterlagen der BSR-Tarifkalkulation einsehen wollte. Dem jetzt angeschuldigten Dr. Arnold Guski war im Dezember 2002 nach Aufdeckung der Affäre fristlos gekündigt worden. Im Sonderausschuß des Abgeordnetenhauses hatte Guski bestritten, den Kalkulationsfehler absichtlich vertuscht oder entsprechende Weisungen gegeben zu haben. Guski sah den Gesamtvorstand der BSR in der Verantwortung, angeblich hätten auch andere Vorstandsmitglieder von dem Fehler gewußt. Dafür fand die Staatsanwaltschaft bislang keine hinreichenden Verdachtsmomente, obwohl sie diesen Behauptungen nachgegangen war. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden deshalb eingestellt. Die anderen Angeklagten gehörten ebenfalls dem Projektteam für die Kalkulation an.
Autor: Dieter Blümmel