Archiv / Suche
Elektroanlagen
Wer trägt Wartungskosten?
14.12.2004 (GE 24/04, Seite 1562) Frage: Gibt es eine gesetzliche Vorgabe bzw. eine Vorschrift dafür, eine Elektroanlage (Heizung) regelmäßig (z. B. alle zwei Jahre) warten lassen zu müssen? Wenn ja, wie werden die Kosten umgelegt? Es handelt sich um einen Gewerberaummieter.
K. S., Luckenwalde
Antwort: Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht - von allgemeinen Rechtsgrundsätzen abgesehen. Ob diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können, ist eine Frage des Mietvertrags. Soweit die Wartung nicht in der Betriebskostenverordnung bei den einzelnen Betriebskostenarten ausdrücklich erwähnt ist, wie z. B. bei der Wartung von Etagenheizungen oder Fahrstühlen, kann es sich allenfalls um Sonstige Betriebskosten handeln. Dabei ist nicht alles das umlegungsfähig, was als Wartung bezeichnet wird; nach überwiegender Auffassung reicht nämlich eine bloße Sichtprüfung nicht, um Betriebskosten anzunehmen. Das trifft insbesondere für die nach den VDE-Richtlinien in größeren Abständen nötige Wartung von Elektroanlagen zu. Hier wird nicht gepflegt, gereinigt und justiert, sondern es findet eine reine Sichtprüfung statt. Die Kosten dafür sind auf den Wohnraummieter überhaupt nicht umlegungsfähig; beim Geschäftsraummieter wäre das anders, wenn denn dazu eine klare Regelung im Mietvertrag enthalten ist.