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Horrorstück Steuererklärung
07.12.2004 (GE 23/04, Seite 1473) Für die steuerberatenden Berufe beginnt jetzt die eher ruhige Zeit des Jahres. Die bis spätestens 30. September von ihnen für ihre Mandanten abzugebenden Steuererklärungen für 2003 liegen den Finanzämtern überwiegend vor. Dies ist die Zeit, in der in einer Art Nachschau die „Selbsterklärer“, also die Steuerpflichtigen, die ihre Steuerklärung noch selbst erarbeiten und abgeben, ihren gerade wieder erlebten Frust aus der Überkomplizierung unseres Steuerrechts aufzuarbeiten versuchen.
Ihre Zahl ist gering geworden. Man schätzt, daß von den Vermietern, Freiberuflern und besserverdienenden Arbeitnehmern mit Kapital- oder Vermietungserträgen nur noch 5 % ihre Erklärung selbst erarbeiten. 95 % dieser Gruppe traut sich dies nicht mehr zu und geht zum Steuerberater, ein Armutszeugnis ohnegleichen für unser Steuerrecht und unsere Art der Steuererhebung. Selbst ein Vermieter mit nur zwei bis sechs Wohnungen schaltet in der Regel Steuerberater ein, weil er Angst hat, sonst für ihn nachteilige Fehler zu begehen. Es ist nicht nur die überquellende und wegen ihres immensen Umfanges unübersichtlich gewordene Rechtsprechung zum Vermietungs-Steuerrecht mit oft unverständlichen, absurden und lebensfremden Urteilen, die ihn dazu bringt. Es sind vor allem die Anforderungen, die sich aus den Erklärungsformularen selbst ergeben. Das Formular „V“ für Vermietung wird ohne langes Nachdenken und Rückfragen beim Finanzamt vom Normalvermieter kaum auszufüllen sein. Noch schlimmer und ein Paradebeispiel für echten Horror sind die Formulare „KAP“ und „AUS“ für Einkünfte aus Kapitalvermögen generell und zusätzlich für solche aus dem Ausland. Allein die Erläuterungen hierzu füllen vier eng bedruckte Seiten. Ein korrekter Bürger wird dabei ohne mehrfache Rückfragen beim Finanzamt scheitern. Die Sachbearbeiter geben dies auch unumwunden zu. Die Krönung an Komplikation und Unverständlichkeit erfährt, wer an ausländischen Immobilienfonds oder ähnlichen Anlagen beteiligt ist.
Warum ist dies alles so? Der eine Grund liegt in der Finanznot des Staates. Sie zwingt ihn dazu, auch die letzten Krümel an Steuermöglichkeiten auszuschöpfen. Und da in unserer Welt die Sachverhalte kompliziert sind, erfordert dieses erbarmungslose Auskratzen der Emaille bis hin zum letzten Spänchen auch komplizierte Gesetze. Gerade unserem Staat geht die vernünftige Haltung ab, sich bei den Ausgaben auf das Notwendigste zu beschränken und sich über jeden Euro zu freuen, der dem Bürger belassen werden kann, der am besten weiß, wie er mit seinem Geld umgeht.
Ein weiterer Grund ist das Bestreben unseres Staates in seiner jetzigen politischen Ausprägung, die sogenannte „soziale Gerechtigkeit“ auch bei der Steuererhebung voll zum Tragen zu bringen. Nicht ohne Grund wird argumentiert, daß die Masse der Steuerpflichtigen abhängig Beschäftigte sind ohne Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung. Sie können sich der vollen Besteuerung mit all ihren Abschöpfungen nicht entziehen. Im Gegensatz dazu haben Freiberufler, Vermieter und Kapitalanleger (von den eigentlichen Unternehmern ganz zu schweigen) mancherlei Möglichkeiten, „Gestaltungsspielräume“ des Steuerrechts auszuschöpfen, z. B. private Aufwandspositionen in die Steuererklärung zu verlagern und sich damit der 100 %igen Besteuerung wenigstens in Teilen zu entziehen.
Und da dies nicht sein darf, wobei der Neidfaktor eine Rolle spielt, müssen alle nur erdenklichen Einkünfte lückenlos erfaßt werden, damit auch der letzte Euro gerecht im Steuerformular erscheint. Und so kommt es zu den komplizierten Formularen mit ihren unendlich vielen Fragen. Wer lückenlose „soziale Gerechtigkeit“ praktizieren will, muß eben von der rationellen Bündelung verschiedenartiger Vorfälle zu einem Tatbestand übergehen zu einer Art „Einzelfall-Gesetzgebung“ und braucht dann für schon geringe Abweichungen von der Norm im Extremfall ein maßgeschneidertes Gesetz. Das Ergebnis kann man in unseren Steuerformularen ablesen.
Warum ist dies alles so? Der eine Grund liegt in der Finanznot des Staates. Sie zwingt ihn dazu, auch die letzten Krümel an Steuermöglichkeiten auszuschöpfen. Und da in unserer Welt die Sachverhalte kompliziert sind, erfordert dieses erbarmungslose Auskratzen der Emaille bis hin zum letzten Spänchen auch komplizierte Gesetze. Gerade unserem Staat geht die vernünftige Haltung ab, sich bei den Ausgaben auf das Notwendigste zu beschränken und sich über jeden Euro zu freuen, der dem Bürger belassen werden kann, der am besten weiß, wie er mit seinem Geld umgeht.
Ein weiterer Grund ist das Bestreben unseres Staates in seiner jetzigen politischen Ausprägung, die sogenannte „soziale Gerechtigkeit“ auch bei der Steuererhebung voll zum Tragen zu bringen. Nicht ohne Grund wird argumentiert, daß die Masse der Steuerpflichtigen abhängig Beschäftigte sind ohne Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung. Sie können sich der vollen Besteuerung mit all ihren Abschöpfungen nicht entziehen. Im Gegensatz dazu haben Freiberufler, Vermieter und Kapitalanleger (von den eigentlichen Unternehmern ganz zu schweigen) mancherlei Möglichkeiten, „Gestaltungsspielräume“ des Steuerrechts auszuschöpfen, z. B. private Aufwandspositionen in die Steuererklärung zu verlagern und sich damit der 100 %igen Besteuerung wenigstens in Teilen zu entziehen.
Und da dies nicht sein darf, wobei der Neidfaktor eine Rolle spielt, müssen alle nur erdenklichen Einkünfte lückenlos erfaßt werden, damit auch der letzte Euro gerecht im Steuerformular erscheint. Und so kommt es zu den komplizierten Formularen mit ihren unendlich vielen Fragen. Wer lückenlose „soziale Gerechtigkeit“ praktizieren will, muß eben von der rationellen Bündelung verschiedenartiger Vorfälle zu einem Tatbestand übergehen zu einer Art „Einzelfall-Gesetzgebung“ und braucht dann für schon geringe Abweichungen von der Norm im Extremfall ein maßgeschneidertes Gesetz. Das Ergebnis kann man in unseren Steuerformularen ablesen.
Autor: Karlheinz Reher