Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Vorausdenken muß auch honoriert werden!
09.11.2004 (GE 21/04, Seite 1376) Die Serie „Typische Baufehler und ihre Ursachen” ist eine unendliche Geschichte und verdeutlicht, daß die Bauschäden nicht weniger, sondern mehr werden!
Aufgrund von Zeit-, Leistungs-, Kostendruck wird immer weniger „vor-”
gedacht. Erst wenn es zu Problemen kommt, wird „nach-” gedacht, wie diese
zu lösen sind. Das umfassende Vorausdenken, das Zusammenfügen von
mehreren Bauteilchen zu einem Bauteil wird vernachlässigt.

Jedes Gewerk, jeder Produkthersteller denkt nur an sein Produkt.
Es wird nur das eigene Produkt im Detail, die angrenzenden Gewerke nur
schemenhaft (meist falsch) aus „Angst” vor der sog. „Produkthaftung”
dargestellt.

Beispiele: Sehr viele Feuchtigkeitsschäden gibt es im Bereich von Terrassen-
bzw. Balkontüren. Es gibt kaum einen Hersteller, der seine Tür und einen
fachgerechten Abdichtungsanschluß darstellt. Angesprochen auf dieses
Thema, sagte einer der größten Fenster-, Türhersteller: „Wir können/wollen
nur unser Produkt (hier: Türen) verkaufen und können aus Haftungsgründen
nicht für die Darstellung der Abdichtungsanschlüsse gewährleisten.”

Ein Produkthersteller für Fliesenzubehör weist darauf hin, daß es sich bei
seinen Veröffentlichungen (Planungsordner) um eine „Produktinformation und
keine Planungsbroschüre” handelt. So ist es nicht verwunderlich, wenn u. a.
Abdichtungen ohne Gefälle (falsch!) dargestellt werden.

Hauseigentümer benötigen im Schadensfall - Zitat- „keine teuren
Planungsleistungen, sondern eine Baufirma, die den Schaden behebt”. An den
Architektur-Hochschulen wird konstruktives Denken den Bauingenieuren
überlassen. Da gibt es Architekten, die „laut” nach Qualitätskontrollen rufen,
und dabei nicht bemerken, daß das Stück vom Kuchen Architektenleistungen”
von Jahrzehnt zu Jahrzehnt kleiner wird.
Können oder wollen wir nicht mehr Leistung erbringen?
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist mit seiner
„überdurchschnittlichen” Qualifikation geeignet, die Baubeteiligten zu beraten
bzw. als Schiedsgutachter gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Listen
von Sachverständigen führen die IHK, die Architekten- und die Baukammer
Berlin.
Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz