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Alles Teurer:Strom, Gas, Wasser, Abwasser und auch die BSR
Müllentgelte steigen schon ab Januar 2005
09.11.2004 (GE 21/04, Seite 1324) Die BSR will die Müllentgelte nun doch schon zum 1. Januar 2005 erhöhen, obwohl die verschärften Umweltauflagen für die Müllbeseitigung (nur noch vorbehandelte Abfälle dürfen deponiert werden), die den BSR als Begründung für die Erhöhung dienen, erst ab Mitte 2006 wirksam werden. Ein Teil des Berliner Mülls muß deshalb bis Mitte 2006 bis nach Hamburg verschickt werden (vgl. GE 2004 [18] 1132).
Der Sprecher von Haus & Grund Berlin, Dieter Blümmel, bezeichnete die
Kostensteigerung als ausschließlich hausgemacht. Sowohl die BSR als auch
die Landespolitik hätten, trotz wiederholter Hinweise auf das Inkrafttreten der
neuen Regelungen, gut elf Jahre durch den Bau ständig neuer Luftschlösser
verplempert. Der in dieser Zeit überwiegend verantwortliche BSR-
Vorstandsvorsitzende Peter von Dierkes, ein - so Blümmel - „bekennender
Müllpyromane“, habe ohne nachhaltige Behinderung durch die Politik sein -
durchaus nicht unvernünftiges - Ziel, eine weitere große
Müllverbrennungsanlage in Berlin zu bauen, weiterverfolgen dürfen, obwohl
die Politik, insbesondere der für Abfallbeseitigung zuständige Senator Peter
Strieder, einen solchen Bau aus Angst vor Bürgerinitiativen kategorisch
ausgeschlossen hatte. So sei die Zeit mit Schimären wie dem geplanten Bau
einer - in solchen Dimensionen nirgendwo auf der Welt existierenden -
Großvergärungsanlage in Schöneiche vertrödelt worden.

Ergebnis dieses „Kopf-in-den-Abfall-Steckens“ sei jetzt, daß in Berlin und im
näheren Umland nicht genügend Kapazitäten vorhanden seien, den gesamten
Berliner Müll nach den ab Mitte 2005 geltenden gesetzlichen Vorschriften zu
behandeln. Verstöße dagegen können sogar mit Gefängnis bestraft werden.
So muß ein Teil des Berliner Mülls für teures Geld durch die halbe Republik
kutschiert werden, um anderswo, wo die Kommunalpolitik vorausschauend
gehandelt hat, für teures Geld entsorgt zu werden.

Zu den wenigen, die das Berliner Müllproblem haben kommen sehen,
gehörten die Gebrüder Schweitzer von ALBA. Sie beantragten vor Jahren
schon die notwendigen Umwelt- und Baugenehmigungen für Anlagen, mit
denen der Berliner Müll ab dem 1. Juni 2005 gesetzeskonform
weiterbehandelt werden kann. Dieser Tage feierten die Schweitzers
einträchtig mit den BSR-Vorständen Bergfest für ihre Reinickendorfer Anlage
zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Hausmüll. Der Müll, der dort
verarbeitet wird, muß schon nicht mehr durch die Republik gefahren werden.
Der Umfang der Müllgebührenerhöhung steht noch nicht fest. Der in den
Zeitungen genannte Betrag von 2,20 E pro Monat und Haushalt ist nicht neu,
sondern stammt aus dem Abfallwirtschaftsplan und gibt nur einen groben
Anhaltspunkt. Wahrscheinlich wird die Erhöhung geringer ausfallen, weil die
BSR noch rund 200 Millionen E zur Verfügung haben, die sie in den nächsten
fünf Jahren von ihrer Kostenkalkulation abziehen müssen. Um diesen Betrag
waren - Haus & Grund Berlin hatte darauf über Jahre immer wieder
hingewiesen und die Auskehr der Beträge verlangt - die Rückstellungen für
die Deponiesanierung überhöht.

Der Fahrplan für die Entgelterhöhung ist außerordentlich ehrgeizig. Erst in
diesen Tagen liegen den BSR die letzten Kostenkalkulationen vor, erst Anfang
Dezember wird der Aufsichtsrat beschließen können, erst danach - eigentlich
- können die Tarifunterlagen der zuständigen Preisbehörde (Senator für
Wirtschaft) zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Zeit zu prüfen -
jedenfalls mit der bei den BSR besonders gebotenen Gründlichkeit - bleibt da
nicht. Aber das ist ja auch nichts Neues. Um so mehr wird es darauf
ankommen, ob das Berliner Verwaltungsgericht endlich die Zeit und den Mut
findet, der Verschleierungstaktik von Senat und BSR im Bezug auf die
Tarifkalkulation ein Ende zu machen. Seit mehreren Jahren versucht Haus &
Grund Berlin auf Basis des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Einblick in
alle bei der Preisbehörde vorliegenden Tarifkalkulationsunterlagen zu
erhalten. Das hat zwar bereits zur Folge gehabt, daß die Doppelberechnung
von Straßenreinigungskosten ebenso ans Licht kam wie die überhöhten
Rückstellungen für die Deponien, aber nach wie vor wird Haus & Grund Berlin
ein Teil der Preiskalkulation vorenthalten mit der Begründung, er enthalte
Geschäftsgeheimnisse, auf deren Offenbarung kein gesetzlicher Anspruch
bestehe. Ein Argument, das nach Auffassung von Haus & Grund Berlin nur bei
Unternehmen zieht, die im Wettbewerb stehen und durch Veröffentlichung
solcher Zahlen Wettbewerbsnachteile zu befürchten hätten. Die BSR dagegen
sind Monopolist, der alle Felder mit privatwirtschaftlicher Betätigung
ausgegliedert und dafür angeblich auch separate Buchhaltungskreise
aufgebaut hat. Der Monopolist BSR aber hat keinen Anspruch darauf, etwas
verbergen zu dürfen.

Die lange Dauer der Verwaltungsgerichtsverfahren - im Fall Haus & Grund/
Senat & BSR erfolgte auch noch ein Kammerwechsel - grenzt inzwischen an
Rechtsverweigerung. Die Berliner haben Anspruch darauf zu wissen, ob bei
der BSR-Gebührenkalkulation alles mit rechten Dingen zugeht. Nach den
bisherigen Erfahrungen - auch denen mit den Berliner Wasserbetrieben, die
mindestens ein Jahrzehnt um fast 20 % überhöhte Preise verlangten, wie der
Musterprozeß Haus & Grund/BWB schließlich ergab - bestehen unverändert
erhebliche Zweifel.