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Anklage wegen Untreue
11.10.2004 (GE 19/04, Seite 1192) So hat sich Peter Strieder, der frühere Stadtentwicklungssenator, seinen Neustart ins Berufsleben sicher nicht vorgestellt.
Nicht immer, um Hermann Hesse zu bemühen, wohnt dem „Anfang ein Zauber inne, der uns beschützt und der uns hilft, zu leben„. Jedenfalls nicht, wenn statt lukrativer Geschäfte eine Anklage wegen Untreue ins Haus steht. Da kann man nämlich nicht - um wiederum den Dichter zu zitieren - „heiter Raum um Raum durchschreiten“, sondern muß sich mit so banalen Dingen herumschlagen wie einer Abwehrstrategie gegen die Anschuldigungen. Da hat es der weitere Beschuldigte, Dr. Thilo Sarrazin, dank angeborener Sturheit einfacher: Er ist noch Senator, und seine Bezüge laufen weiter. Strieder dagegen muß (auch) anschaffen gehen. Und die Welt ist sowieso undankbar. Betroffene des sogenannten Tempodrom-Skandals mußten bereits in der Phase, als gegen sie noch ermittelt wurde, die Erfahrung machen, daß bei potentiellen Geschäftsfreunden die eisernen Jalousien nach unten gingen. Man müsse doch Verständnis haben. Und es werde sich alles noch aufklären. Dann könnte man ja wieder. Wenn man allerdings weiß, daß Politikern von der mitleidlos kalkulierenden Wirtschaft im Regelfall nicht mehr als zwei Jahre gegeben werden, in denen deren ehemalige Kontakte nutzbar sind, muß Strieder sich mächtig beeilen. Ob allerdings das Landgericht Berlin gegen Strieder und Sarrazin tatsächlich Anklage erhebt, ist keineswegs raus - und was noch schlimmer ist: Es ist voraussichtlich nicht so schnell raus. Und Zeit ist bekanntlich Geld.

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