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Kabelverträge
17.09.2004 (GE 18/04, Seite 1113) Im Rahmen von Umrüstungen von Kabel-TV-Anlagen in einen anderen Frequenzbereich bietet die Kabel Deutschland wieder Vertragslaufzeiten von 15 Jahren an.
Diese Vertragslaufzeiten sind weitaus zu hoch und sollten nicht akzeptiert werden, weil sich gerade in diesem Bereich die Technik beinahe täglich weiterentwickelt. Richtigerweise müßte die Gesellschaft ein Durchleitungsentgelt an Eigentümer zahlen. Die Kabel Deutschland hatte in diesem Jahr bereits für Ärger gesorgt, weil sie versucht hatte, ihre Geschäftsbedingungen einseitig zu Lasten der Kunden zu ändern (u. a. Pauschalgebühr für Zahlung ohne Bankeinzug).
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
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