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Berliner Senat beschließt Mietenkonzept 2001
9 DM kalt als Obergrenze für Sozialwohnungen
20.10.2000 (GE 18/2000, 1212) Der Senat hat das „Mietenkonzept 2001“ für den sozialen Wohnungsbau (Erster Förderungsweg) beschlossen, das Mieter von Sozialwohnungen in Berlin „weiterhin vor undifferenzierten und übermäßigen Mieterhöhungen“ schützen soll, wie Senator Peter Strieder erklärte. Rund zwei Drittel der Haushalte in Sozialwohnungen würden im Jahr 2001 keine Mieterhöhung erhalten. Berlin verzichtet in den rund 118.000 Wohnungen, die in den Wohnungsbauprogrammen bis zum Jahr 1971 gefördert wurden, grundsätzlich auf eine Mietanhebung.
Für Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 gilt: 9,00 DM kalt ist die Mietgrenze für Sozialwohnungen. Nur Wohnungen mit Nettokaltmieten unter 8,60 DM/m2 in einfacher Wohnlage und unter 9,00 DM/m2 in mittlerer und guter Wohnlage erhielten eine Mieterhöhung. Bei den 136.300 Sozialwohnungen ab Wohnungsbauprogrammjahr 1972 würden 76.200 Haushalte keine bzw. nur eine geminderte Mieterhöhung erhalten. Lediglich bei 60.100 Sozialwohnungen finde im Jahr 2001 die planmäßige jährliche Mieterhöhung von 0,25 DM/m2 monatlich statt.

Sonderzuschüsse bleiben
Die Sonderaufwendungszuschüsse für Wohnungen der Wohnungsbauprogramme 1967 bis 1971 werden grundsätzlich zwei Jahre weitergezahlt. Zum 31. Dezember 2000 wären diese Zuschüsse ausgelaufen. Dies hätte zum Teil erhebliche Mieterhöhungen für die betroffenen Sozialwohnungen zur Folge. Zur Vermeidung erheblicher Mieterhöhungen werden weiterhin Zuschüsse gezahlt.
Ebenso werde in Großsiedlungen und Wohnkomplexen des sozialen Wohnungsbaus, in denen aufgrund schwieriger Sozialstruktur bereits die Fehlbelegungsabgabe und die Belegungsbindungen entfallen sind, auf Mietsteigerungen grundsätzlich verzichtet.
Insgesamt kosten die Wohltaten das Land Berlin im Jahr 2001 rund 132 Millionen DM.

Mietsenkung durch Finanzierungsänderung
Im Zusammenhang mit der Mietenpolitik im Bereich der Sozialwohnungen hat der zuständige Senator für Stadtentwicklung, Peter Strieder, in einem Schreiben an Haus & Grund Berlin darauf hingewiesen, daß im Rahmen der sogenannten Anschlußförderung von den Eigentümern Änderungen der Finanzierung verlangt werden, die zu Förderungseinsparungen genutzt werden.
Das Schreiben Strieders hat folgenden Wortlaut:
„Aufgrund der bekannten Haushaltslage des Landes Berlin ist es vordringlich, alle möglichen Einsparpotentiale zu erkennen und diese nutzbar zu machen. Dies gilt nicht zuletzt auch für den geförderten Wohnungsbau.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, daß alle Finanzierungsänderungen, die möglich sind, auch umgesetzt werden, um Förderungsmittel einsparen zu können.
Dies gilt auch für Finanzierungen mit Darlehen nach § 17 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - , bei denen oftmals die Konditionen für mindestens 25 Jahre, teilweise aber auch für die Dauer der Darlehenslaufzeit, festgelegt sind.
Gemäß den Anschlußförderungsrichtlinien 1996 sind auch zu anderen Terminen als dem planmäßigen Anpassungstermin (Ablauf von Zinsbindungsfristen) Finanzierungsänderungen möglich, wenn sie wirtschaftlich zumutbar sind. Änderungen können vor Ablauf des 22. Förderungsjahres auf Anforderung der IBB verlangt werden (Umstellungen auf das Restkapital zu heutigen Zinskonditionen).
Die Bezugnahme in den maßgeblichen Anschlußförderungsrichtlinien auf den Ablauf von Zinsbindungsfristen schließt Forderungen nach Umstellung der Finanzierung bei längerfristigen Zinsbindungsfristen nicht aus. Die IBB ist deshalb von mir gebeten worden, die Objekte ab Wohnungsbauprogramm 1977 auf weitere Einsparungspotentiale zu untersuchen und entsprechende Forderungen gegenüber den Eigentümern zu erheben.
Auch in Umsetzung der Mietenkonzepte meines Hauses ist es gängige Praxis der Eigentümer, Finanzierungsänderungen zur Mietsenkung und zu Kapitalkosten- und damit Förderungseinsparungen zu nutzen. Dies gilt auch für mit §-17-Mitteln geförderte Objekte.
Einsparungen des Förderungsaufwandes sollen auf Antrag der Eigentümer auch bei den jetzt zu erwartenden Förderungen der IBB, dort wo es erforderlich ist, zunächst zur Mietsenkung im Rahmen der Mietenkonzepte genutzt werden.
Ich möchte Sie zusätzlich darauf hinweisen, daß ungeachtet des vorstehend skizzierten Verfahrens das Auftreten eines außergewöhnlichen Instandhaltungsbedarfs weiterhin von der IBB unter Abwägung sämtlicher Aspekte geprüft und entsprechend den Maßgaben der Anschlußförderungsrichtlinien in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden wird.“

Liegenschaftsfonds beschlossen
Der Senat hat endgültig die Errichtung und Bestückung des Liegenschaftsfonds Berlin beschlossen. Der Liegenschaftsfonds soll in der privaten Rechtsform einer GmbH & Co. KG mit dem Land Berlin als einzigem Gesellschafter organisiert werden. Für die erste Bestückung des Fonds sind insgesamt etwa 5.000 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von rund 10 Millionen Quadratmetern und einem Verkehrswert von 3,8 Milliarden DM vorgesehen.
Die Vorlage war bereits im Juli vom Senat zur Kenntnis genommen und zur Stellungnahme an den Rat der Bürgermeister geleitet worden. Die jetzt geäußerten Bedenken des Rates der Bürgermeister hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Fonds teilt der Senat nicht. Hierzu sei dem Rat der Bürgermeister eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsrechnung durch ein externes Beratungsunternehmen vorgelegt worden. Dem Wunsch des Rates der Bürgermeister nach einer stärkeren Beteiligung in den Aufsichtsgremien wurde durch die zusätzliche Aufnahme des Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr in den Aufsichtsrat der GmbH entsprochen. Bisher war bereits die Mitgliedschaft des Vorsitzenden des Finanzausschusses des Rates der Bürgermeister im Aufsichtsrat vorgesehen.

Keine Erhöhung der Heizkosten bei Bewag-Fernwärme
Die Mieter (und Vermieter) der mehr als 550.000 fernwärmeversorgten Wohnungen in Berlin können sich freuen. Anders als die Nutzer von öl- oder gasbeheizten Wohnungen haben sie derzeit keine Heizkostenerhöhungen und die damit verbundenen Steigerungen der Heizkosten-Vorschüsse zu befürchten. Die Auswirkungen der externen Preissteigerungen bei Erdgas und vor allem beim Heizöl werden durch die Bewag kompensiert, teilte das Unternehmen mit.
Möglich werde diese hohe Preisstabilität durch stetiges und striktes Kostenmanagement im Unternehmen, mit dem die gegenwärtigen Preisexplosionen auf den Brennstoffmärkten aufgefangen werden können. Auch die Kostenbelastungen aus den beiden Stufen der bisherigen Erhöhung der Ökosteuer auf die Brennstoffe Heizöl und Erdgas konnten im Unternehmen aufgefangen werden und wurden nicht an die Kunden der BewagWärme weitergegeben. Zudem trage auch der Einsatz unterschiedlicher Brennstoffe dazu bei, die Kosten in der Wärmeerzeugung niedrig zu halten. Heizöl werde nur in geringem Umfang eingesetzt.