Archiv / Suche
Im Oktober beginnen die Befragungen
Erhebungen für neuen Mietspiegel
13.09.2004 (GE 17/04, Seite 1055) Im Oktober 2004 werden die Daten für den Berliner Mietspiegel 2005 erhoben.
Mit der Erstellung des Mietspiegels ist GEWOS beauftragt worden.
Begleitet werden die Arbeiten zum Berliner Mietspiegel 2005 wieder durch die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“, in der auch Vertreter der Verbände der Vermieter und Mieter mitwirken. Die Mietdaten werden in einem ausgewogenen Verhältnis bei Vermietern und Mietern erhoben werden, damit die im Fragebogen enthaltenen Angaben den tatsächlich überprüfbaren Daten entsprechen.
Die Befragung umfaßt alle freifinanzierten Wohnungen in Alt- und Neubauten, d. h. von jeher freifinanzierte Wohnungen, ehemalige Sozialwohnungen mit abgelaufenen Bindungen, ehemalige steuerbegünstigte Wohnungen mit verbilligter Miete sowie ehemalige Wohnungen aus der einkommensorientierten Förderung.
Bei den Mieten aus der vereinbarten Förderung oder der einkommensorientierten Förderung handelt es sich um Entgelte, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Höchstbeträge gebunden sind und damit bei der Aufstellung von Mietspiegeln außer Betracht bleiben.
Bei der Beantwortung des Fragebogens sollten die Vermieter auf folgende Punkte besonders achten:
1. Handelt es sich bei den Mieten um reine Nettokaltmieten ohne Betriebskosten oder Bruttokaltmieten einschließlich Betriebskosten (ohne Heizungs- und Warmwasserkosten)?
2. Handelt es sich bei den befragten Wohnungen um Wohnungen, bei denen bei der Vermietung besondere Verhältnisse vorlagen, z. B. Gefälligkeitsmieten, Verwandte, Werks- oder Dienstwohnungen u. ä.?
3. Handelt es sich bei den befragten Wohnungen tatsächlich um mietspiegelrelevante freifinanzierte bzw. nicht preisgebundene Wohnungen?
Rückfragen bitte an Haus & Grund Berlin, Michael Kirchwitz, Tel. 030/216 34 36, richten.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
Die Befragung umfaßt alle freifinanzierten Wohnungen in Alt- und Neubauten, d. h. von jeher freifinanzierte Wohnungen, ehemalige Sozialwohnungen mit abgelaufenen Bindungen, ehemalige steuerbegünstigte Wohnungen mit verbilligter Miete sowie ehemalige Wohnungen aus der einkommensorientierten Förderung.
Bei den Mieten aus der vereinbarten Förderung oder der einkommensorientierten Förderung handelt es sich um Entgelte, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an Höchstbeträge gebunden sind und damit bei der Aufstellung von Mietspiegeln außer Betracht bleiben.
Bei der Beantwortung des Fragebogens sollten die Vermieter auf folgende Punkte besonders achten:
1. Handelt es sich bei den Mieten um reine Nettokaltmieten ohne Betriebskosten oder Bruttokaltmieten einschließlich Betriebskosten (ohne Heizungs- und Warmwasserkosten)?
2. Handelt es sich bei den befragten Wohnungen um Wohnungen, bei denen bei der Vermietung besondere Verhältnisse vorlagen, z. B. Gefälligkeitsmieten, Verwandte, Werks- oder Dienstwohnungen u. ä.?
3. Handelt es sich bei den befragten Wohnungen tatsächlich um mietspiegelrelevante freifinanzierte bzw. nicht preisgebundene Wohnungen?
Rückfragen bitte an Haus & Grund Berlin, Michael Kirchwitz, Tel. 030/216 34 36, richten.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!