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"Ranzig-käsiger" Geruch durch chlorfreien Bodenbelag
13.09.2004 (GE 17/04, Seite 1084) In einer Berliner Neubau-Wohnanlage (Baujahr 1986/87) traten mehrere Jahre nach der Fertigstellung nach und nach in vielen Wohnungen unangenehme Gerüche auf. Der Geruch wurde von den betroffenen Mietern als „ranzig-käsig„ bzw. „nach Erbrochenem“ beschrieben. Der Neubaukomplex umfaßt 129 Wohneinheiten und mehrere Gemeinschaftseinrichtungen, insgesamt wiesen Räume mit einer Gesamtfläche von bis zu 10.000 m2 den beschriebenen Geruch auf, der zu vermehrten Kündigungen bis hin zur Unvermietbarkeit führte.
Vorgeschichte
In einer Berliner Neubau-Wohnanlage (Baujahr 1986/87) traten mehrere Jahre nach der Fertigstellung nach und nach in vielen Wohnungen unangenehme Gerüche auf. Der Geruch wurde von den betroffenen Mietern als „ranzig-käsig„ bzw. „nach Erbrochenem“ beschrieben. Der Neubaukomplex umfaßt 129 Wohneinheiten und mehrere Gemeinschaftseinrichtungen, insgesamt wiesen Räume mit einer Gesamtfläche von bis zu 10.000 m2 den beschriebenen Geruch auf, der zu vermehrten Kündigungen bis hin zur Unvermietbarkeit führte.
Die betroffenen Mieter vermuteten, daß der Bodenbelag die Quelle des Geruchs sei. Es handelte sich um PVC-freie Kunststofffliesen, die seinerzeit auf einer dünnen Estrich-Abspachtelung streifenförmig verklebt worden waren. Versuche, die Geruchsbelastung durch Reinigung und Neuversiegelung des Bodenbelags zu beseitigen, brachten nur kurzzeitigen Erfolg - spätestens nach ca. einem Monat war der Geruch wieder in voller Intensität vorhanden. Der Hersteller des Bodenbelags und der Generalunternehmer behaupteten, daß sich die Geruchsprobleme einzig mit nutzungsbedingtem Verschleiß der Versiegelung und mangelnder Pflege begründen lassen und lehnten mit Hinweis auf die verstrichene VOB-Frist jegliche Gewährleistung ab. Im Dezember 2002 wurde von einem anderen Analyseninstitut eine Raumluftuntersuchung auf insgesamt 88 verschiedene flüchtige organische Verbindungen (VOC) mittels Aktivkohle-Passivsammlern durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse waren ausnahmslos unauffällig.
Im August 2003 wurde die ALAB GmbH mit Raumluftuntersuchungen in einem der betroffenen Räume beauftragt. Ziel der Untersuchung war die Identifizierung der geruchsverursachenden Sub-stanz(en). Außerdem sollte ein eventueller Zusammenhang zwischen der Geruchsbelästigung und dem Bodenbelag aufgezeigt werden.
Untersuchungsmethode
Es wurden zwei Raumluftproben auf Tenax TA gezogen, die thermisch desorbiert und einerseits quantitativ auf 182 flüchtige bis mittelflüchtige Substanzen sowie andererseits qualitativ bzw. halbquantitativ auf weitere Verbindungen untersucht wurden. Die Analysen erfolgten mittels eines mit einem Gaschromatographen gekoppelten Massenspektrometers (GC-MS). Im Unterschied zur klassischen Probenahme auf Aktivkohle mit anschließender Lösemitteldesorption ist das angewandte Verfahren gerade für viele geruchsintensive Substanzen deutlich empfindlicher.
Die Luftprobenahme sollte unter sogenannten worst-case-Bedingungen durchgeführt werden. Sie erfolgte im Foyer eines Versammlungsraums, der vor der Probenahme länger als zehn Stunden nicht mehr gelüftet worden war.
Ergebnisse
Bei der routinemäßigen Analyse auf 182 VOC fielen zwei Substanzen durch deutlich erhöhte Raumluftkonzentrationen auf. Die Auffälligkeiten zeigen sich bei der Gegenüberstellung der Meßwerte mit Ziel- und Richtwerten, die gemeinsam vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der FU Berlin und dem Verein B.A.U.C.H. abgeleitet worden waren1). Die Auswertung auf unbekannte Substanzen zeigte darüber hinaus noch eine auffallend hohe Konzentration an Buttersäure in der untersuchten Raumluft. Die Buttersäure-Konzentration lag um ein Vielfaches über dem Geruchsschwellenwert von 4 µg/m3.
Vorraum Geruchs-
schwellenwert2)
[µg/m3] [µg/m3]
Butter-
säure3) ca. 120 4
Der Geruch von Buttersäure wird als „unangenehm ranzig“ oder erinnernd an Erbrochenes beschrieben. Die für den wahrgenommenen Geruch maßgebliche Substanz dürfte daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Buttersäure sein.
Diskussion
Die Verwendung von PVC im Bausektor, vor allem von PVC-Bodenbelägen, wird seit einigen Jahren äußerst kritisch beurteilt. Ausgangsstoff für PVC ist das krebs-erzeugende Gas Vinylchlorid. Im Brandfall entsteht aus PVC in Verbindung mit Löschwasser bereits ab einer Temperatur von 100° C Salzsäure, durch die elektronische Geräte und tragende Stahlbeton-Gebäudeteile zerstört werden können. Bei deutlich höheren Temperaturen können sich aus PVC chlorierte Dioxine und Furane bilden. Viele Städte und Gemeinden haben daher die Verwendung von PVC im öffentlich geförderten Wohnungsbau eingeschränkt bzw. verboten. Wohnungsbaugesellschaften sind daher bestrebt, anstelle von PVC-Fußbodenbelägen auf chlorfreie Alternativen auszuweichen.
Laut telefonischer Auskunft des Herstellers handelt es sich bei dem Fußbodenbelag in der Wohnanlage um einen chlorfreien Werkstoff auf der Basis von Polyvinylbutyral (PVB). PVB wird unter Verwendung von Butanal hergestellt. Als Einsatzbereiche für PVB werden genannt: Kunststoffolien für Verbundglas, Bestandteil von Lacken, Druckfarben, Phenolharzklebern und Textilbeschichtungen. Zur Verwendung von PVB als Fußbodenbelag fanden wir trotz intensiver Recherche keine Hinweise. Ein möglicher Grund hierfür könnte in der Empfindlichkeit von PVB liegen. PVB wird durch Säuren, bedingt auch durch Laugen und selbst durch heißes Wasser hydrolytisch zersetzt. Als direkte und indirekte Zersetzungsprodukte kommen u. a. Butanol, Butanal und Buttersäure in Frage.
Der Hersteller des PVB-Bodenbelags lieferte zu seinem Produkt ein Merkblatt mit Pflegehinweisen, in dem aber lediglich unverbindliche Produktempfehlungen zu Reinigungs-, Pflege und Wischpflegemitteln enthalten sind. Der Bodenbelag wird dort als „mineralische Bodenfliese mit chlorfreiem Bindemittel“ beschrieben. Hinweise auf eine besondere Empfindlichkeit des Bodenbelags gegenüber sauren oder alkalischen Mitteln finden sich in diesem Merkblatt nicht. Auf telefonische Nachfrage räumte ein Mitarbeiter des Herstellers ein, daß „es mit Domestos oder ähnlichen Mitteln wohl Probleme geben könnte“. Andererseits behauptete er, in Berlin habe es „bei mehr als einer Millionen Quadratmeter verlegten PVB-Bodenbelages nie irgendwelche Probleme gegeben“.
Fazit
Gesundheits- und umweltbelastende Bau- und Einrichtungsmaterialien werden zunehmend durch alternative Werkstoffe ersetzt. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zwar begrüßenswert, es zeigt sich aber immer wieder, daß die Ersatzstoffe häufig vor der Anwendung nicht ausreichend auf ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit überprüft wurden. Die Folgeschäden sind oft enorm und können z. B. die Rentabilität einer Immobilie auf Jahre hinaus massiv beeinträchtigen.
Grundsätzlich sollten gerade im Innenausbau neue Produkte nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit im Langzeiteinsatz eindeutig nachgewiesen ist. Das Beispiel zeigt, daß Negativdeklarationen wie „mit chlorfreiem Bindemittel hergestellt“ keine ausreichende Sicherheit bieten. Nur von einer unabhängigen Institution vorgenommene aussagekräftige Prüfungen mit transparenten Kriterien, wie sie z. B. für das Prüfsiegel „natureplus“ gefordert werden, bieten ausreichende Sicherheit. Im vorliegenden Fall wäre ein qualitätsgeprüfter Linoleumbelag die bessere und langfristig wesentlich billigere Alternative gewesen.
Fußnoten:
1) veröffentlicht in: Schleibinger H. et al.: Ziel- und Richtwerte zur Bewertung der VOC-Konzentrationen in der Innenraumluft - ein Diskussionsbeitrag. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 7 (3), 139 - 147 (2002)
2) Schriftenreihe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) Bd. 5: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie); 5/1998
3) halbquantitav bestimmt
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
In einer Berliner Neubau-Wohnanlage (Baujahr 1986/87) traten mehrere Jahre nach der Fertigstellung nach und nach in vielen Wohnungen unangenehme Gerüche auf. Der Geruch wurde von den betroffenen Mietern als „ranzig-käsig„ bzw. „nach Erbrochenem“ beschrieben. Der Neubaukomplex umfaßt 129 Wohneinheiten und mehrere Gemeinschaftseinrichtungen, insgesamt wiesen Räume mit einer Gesamtfläche von bis zu 10.000 m2 den beschriebenen Geruch auf, der zu vermehrten Kündigungen bis hin zur Unvermietbarkeit führte.
Die betroffenen Mieter vermuteten, daß der Bodenbelag die Quelle des Geruchs sei. Es handelte sich um PVC-freie Kunststofffliesen, die seinerzeit auf einer dünnen Estrich-Abspachtelung streifenförmig verklebt worden waren. Versuche, die Geruchsbelastung durch Reinigung und Neuversiegelung des Bodenbelags zu beseitigen, brachten nur kurzzeitigen Erfolg - spätestens nach ca. einem Monat war der Geruch wieder in voller Intensität vorhanden. Der Hersteller des Bodenbelags und der Generalunternehmer behaupteten, daß sich die Geruchsprobleme einzig mit nutzungsbedingtem Verschleiß der Versiegelung und mangelnder Pflege begründen lassen und lehnten mit Hinweis auf die verstrichene VOB-Frist jegliche Gewährleistung ab. Im Dezember 2002 wurde von einem anderen Analyseninstitut eine Raumluftuntersuchung auf insgesamt 88 verschiedene flüchtige organische Verbindungen (VOC) mittels Aktivkohle-Passivsammlern durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse waren ausnahmslos unauffällig.
Im August 2003 wurde die ALAB GmbH mit Raumluftuntersuchungen in einem der betroffenen Räume beauftragt. Ziel der Untersuchung war die Identifizierung der geruchsverursachenden Sub-stanz(en). Außerdem sollte ein eventueller Zusammenhang zwischen der Geruchsbelästigung und dem Bodenbelag aufgezeigt werden.
Untersuchungsmethode
Es wurden zwei Raumluftproben auf Tenax TA gezogen, die thermisch desorbiert und einerseits quantitativ auf 182 flüchtige bis mittelflüchtige Substanzen sowie andererseits qualitativ bzw. halbquantitativ auf weitere Verbindungen untersucht wurden. Die Analysen erfolgten mittels eines mit einem Gaschromatographen gekoppelten Massenspektrometers (GC-MS). Im Unterschied zur klassischen Probenahme auf Aktivkohle mit anschließender Lösemitteldesorption ist das angewandte Verfahren gerade für viele geruchsintensive Substanzen deutlich empfindlicher.
Die Luftprobenahme sollte unter sogenannten worst-case-Bedingungen durchgeführt werden. Sie erfolgte im Foyer eines Versammlungsraums, der vor der Probenahme länger als zehn Stunden nicht mehr gelüftet worden war.
Ergebnisse
Bei der routinemäßigen Analyse auf 182 VOC fielen zwei Substanzen durch deutlich erhöhte Raumluftkonzentrationen auf. Die Auffälligkeiten zeigen sich bei der Gegenüberstellung der Meßwerte mit Ziel- und Richtwerten, die gemeinsam vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der FU Berlin und dem Verein B.A.U.C.H. abgeleitet worden waren1). Die Auswertung auf unbekannte Substanzen zeigte darüber hinaus noch eine auffallend hohe Konzentration an Buttersäure in der untersuchten Raumluft. Die Buttersäure-Konzentration lag um ein Vielfaches über dem Geruchsschwellenwert von 4 µg/m3.
Vorraum Geruchs-
schwellenwert2)
[µg/m3] [µg/m3]
Butter-
säure3) ca. 120 4
Der Geruch von Buttersäure wird als „unangenehm ranzig“ oder erinnernd an Erbrochenes beschrieben. Die für den wahrgenommenen Geruch maßgebliche Substanz dürfte daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Buttersäure sein.
Diskussion
Die Verwendung von PVC im Bausektor, vor allem von PVC-Bodenbelägen, wird seit einigen Jahren äußerst kritisch beurteilt. Ausgangsstoff für PVC ist das krebs-erzeugende Gas Vinylchlorid. Im Brandfall entsteht aus PVC in Verbindung mit Löschwasser bereits ab einer Temperatur von 100° C Salzsäure, durch die elektronische Geräte und tragende Stahlbeton-Gebäudeteile zerstört werden können. Bei deutlich höheren Temperaturen können sich aus PVC chlorierte Dioxine und Furane bilden. Viele Städte und Gemeinden haben daher die Verwendung von PVC im öffentlich geförderten Wohnungsbau eingeschränkt bzw. verboten. Wohnungsbaugesellschaften sind daher bestrebt, anstelle von PVC-Fußbodenbelägen auf chlorfreie Alternativen auszuweichen.
Laut telefonischer Auskunft des Herstellers handelt es sich bei dem Fußbodenbelag in der Wohnanlage um einen chlorfreien Werkstoff auf der Basis von Polyvinylbutyral (PVB). PVB wird unter Verwendung von Butanal hergestellt. Als Einsatzbereiche für PVB werden genannt: Kunststoffolien für Verbundglas, Bestandteil von Lacken, Druckfarben, Phenolharzklebern und Textilbeschichtungen. Zur Verwendung von PVB als Fußbodenbelag fanden wir trotz intensiver Recherche keine Hinweise. Ein möglicher Grund hierfür könnte in der Empfindlichkeit von PVB liegen. PVB wird durch Säuren, bedingt auch durch Laugen und selbst durch heißes Wasser hydrolytisch zersetzt. Als direkte und indirekte Zersetzungsprodukte kommen u. a. Butanol, Butanal und Buttersäure in Frage.
Der Hersteller des PVB-Bodenbelags lieferte zu seinem Produkt ein Merkblatt mit Pflegehinweisen, in dem aber lediglich unverbindliche Produktempfehlungen zu Reinigungs-, Pflege und Wischpflegemitteln enthalten sind. Der Bodenbelag wird dort als „mineralische Bodenfliese mit chlorfreiem Bindemittel“ beschrieben. Hinweise auf eine besondere Empfindlichkeit des Bodenbelags gegenüber sauren oder alkalischen Mitteln finden sich in diesem Merkblatt nicht. Auf telefonische Nachfrage räumte ein Mitarbeiter des Herstellers ein, daß „es mit Domestos oder ähnlichen Mitteln wohl Probleme geben könnte“. Andererseits behauptete er, in Berlin habe es „bei mehr als einer Millionen Quadratmeter verlegten PVB-Bodenbelages nie irgendwelche Probleme gegeben“.
Fazit
Gesundheits- und umweltbelastende Bau- und Einrichtungsmaterialien werden zunehmend durch alternative Werkstoffe ersetzt. Diese Entwicklung ist grundsätzlich zwar begrüßenswert, es zeigt sich aber immer wieder, daß die Ersatzstoffe häufig vor der Anwendung nicht ausreichend auf ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit überprüft wurden. Die Folgeschäden sind oft enorm und können z. B. die Rentabilität einer Immobilie auf Jahre hinaus massiv beeinträchtigen.
Grundsätzlich sollten gerade im Innenausbau neue Produkte nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit im Langzeiteinsatz eindeutig nachgewiesen ist. Das Beispiel zeigt, daß Negativdeklarationen wie „mit chlorfreiem Bindemittel hergestellt“ keine ausreichende Sicherheit bieten. Nur von einer unabhängigen Institution vorgenommene aussagekräftige Prüfungen mit transparenten Kriterien, wie sie z. B. für das Prüfsiegel „natureplus“ gefordert werden, bieten ausreichende Sicherheit. Im vorliegenden Fall wäre ein qualitätsgeprüfter Linoleumbelag die bessere und langfristig wesentlich billigere Alternative gewesen.
Fußnoten:
1) veröffentlicht in: Schleibinger H. et al.: Ziel- und Richtwerte zur Bewertung der VOC-Konzentrationen in der Innenraumluft - ein Diskussionsbeitrag. Umweltmedizin in Forschung und Praxis 7 (3), 139 - 147 (2002)
2) Schriftenreihe des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) Bd. 5: Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie); 5/1998
3) halbquantitav bestimmt
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
Autor: Ruth Cremer und Peter Braun, ALAB GmbH Berlin