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Wenn der Mond viereckig wird
06.08.2004 (GE 15/04, Seite 905) Da wird doch eher der Mond viereckig, als daß Sozialdemokraten ihre Reglementierungswut verlieren. Jüngstes Beispiel: die am 1. September in Kraft tretende „Kündigungsschutzklausel-Verordnung„. Warum sie nicht einfach „Kündigungsschutz-Verordnung„ heißt und woher der Namensbestandteil „Klausel„ kommt, weiß niemand.
Jedenfalls sollen mit Hilfe dieser Verordnung die von der Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung betroffenen Mieter sieben Jahre länger, vor einer Eigenbedarfs- oder einer Verwertungskündigung geschützt werden, als das BGB vorsieht - und das sind immerhin sowieso schon drei Jahre, wozu dann auch noch die normale Kündigungsfrist von - je nach Wohndauer - bis zu neun Monaten kommt.
Einen Sinn dahinter, auch einen sozialpolitischen, wird man vor dem Hintergrund des aktuellen Marktgeschehens schwerlich erkennen können. Berlin verfügt über den entspanntesten Wohnungsmarkt seiner Geschichte, vermutlich hat überhaupt keine Weltstadt jemals soviel Überschuß an Wohnraum produziert wie diese Stadt. In einer Voruntersuchung zur neuesten Ausgeburt seiner Regulierungswut kommt der Berliner Senat denn auch zu dem Ergebnis, daß man weder kurz- noch mittelfristig Berlin eine Wohnungsmangellage attestieren dürfe, wonach die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet sein könnte (vgl. GE 2004, 206).
Auch der Markt für Eigentumswohnungen ist so gut wie tot. In seinem jüngsten Marktbericht (2003/2004) schreibt der Berliner Gutachterausschuß für Grundstückswerte, seit 1994 seien die Preise für Eigentumswohnungen in Berlin jährlich um bis zu etwa 5 %, gelegentlich sogar bis zu 10 % gesunken.
Deshalb hat sich die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen auch von Jahr zu Jahr verringert. 2000 wurden noch 16.500 Wohnungen umgewandelt, 2001 waren es gerade noch 9.700, 2003 wurde diese Umwandlungsquote noch einmal halbiert.
Nun gilt die neue Verordnung nicht in ganz Berlin, sondern „lediglich„ in vier Innenstadtbezirken, nämlich Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow. Voraussetzung für den Erlaß einer solchen Rechtsverordnung ist, daß die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist„. Für ganz Berlin ließen sich diese Voraussetzungen nicht belegen, für die vier genannten Bezirke - nach Ansicht des Berliner Senats - schon. Wie sicher diese Überzeugung der Verordnungs-Macher allerdings ist, vor allem, ob sie auch vor Gericht standhält, wird man sehen.
Wer sich allerdings den Kreis der mit Premium-Kündigungsschutz beglückten Bezirke ansieht, wird etwa Steglitz-Zehlendorf vermissen. Aber da wohnen bekanntlich auch nicht die Schichten, die von der SPD als Premium-Wähler umworben werden.
Obwohl diese neue Verordnung für betroffene Mieter angesichts der Marktsituation wenig bringt, andererseits auch für die Immobilienwirtschaft keine Katastrophe ist, so wird doch ein falsches wirtschaftliches Signal damit verbunden: Investitionen, Bewegung, sollen behindert, nicht gefördert werden. Das Signal heißt: Beharrung, nicht Veränderung, Besitzstandswahrung, nicht Wagnis.
Dem obersten Besitzstandswahrer der Berliner Mieter, Hartmann Vetter, ist das natürlich alles noch zu wenig. Premium-Schutz gegen „Mieterverdrängung„ für ganz Berlin fordert er. Oder doch wenigstens noch für die Bezirke Mitte, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln. Der Mann lebt noch in den 70er Jahren. Vermieter denken im Moment eher daran, um Neukölln eine Mauer zu bauen, damit die Mieter nicht weg können.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
Einen Sinn dahinter, auch einen sozialpolitischen, wird man vor dem Hintergrund des aktuellen Marktgeschehens schwerlich erkennen können. Berlin verfügt über den entspanntesten Wohnungsmarkt seiner Geschichte, vermutlich hat überhaupt keine Weltstadt jemals soviel Überschuß an Wohnraum produziert wie diese Stadt. In einer Voruntersuchung zur neuesten Ausgeburt seiner Regulierungswut kommt der Berliner Senat denn auch zu dem Ergebnis, daß man weder kurz- noch mittelfristig Berlin eine Wohnungsmangellage attestieren dürfe, wonach die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen gefährdet sein könnte (vgl. GE 2004, 206).
Auch der Markt für Eigentumswohnungen ist so gut wie tot. In seinem jüngsten Marktbericht (2003/2004) schreibt der Berliner Gutachterausschuß für Grundstückswerte, seit 1994 seien die Preise für Eigentumswohnungen in Berlin jährlich um bis zu etwa 5 %, gelegentlich sogar bis zu 10 % gesunken.
Deshalb hat sich die Zahl der Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen auch von Jahr zu Jahr verringert. 2000 wurden noch 16.500 Wohnungen umgewandelt, 2001 waren es gerade noch 9.700, 2003 wurde diese Umwandlungsquote noch einmal halbiert.
Nun gilt die neue Verordnung nicht in ganz Berlin, sondern „lediglich„ in vier Innenstadtbezirken, nämlich Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg und Pankow. Voraussetzung für den Erlaß einer solchen Rechtsverordnung ist, daß die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist„. Für ganz Berlin ließen sich diese Voraussetzungen nicht belegen, für die vier genannten Bezirke - nach Ansicht des Berliner Senats - schon. Wie sicher diese Überzeugung der Verordnungs-Macher allerdings ist, vor allem, ob sie auch vor Gericht standhält, wird man sehen.
Wer sich allerdings den Kreis der mit Premium-Kündigungsschutz beglückten Bezirke ansieht, wird etwa Steglitz-Zehlendorf vermissen. Aber da wohnen bekanntlich auch nicht die Schichten, die von der SPD als Premium-Wähler umworben werden.
Obwohl diese neue Verordnung für betroffene Mieter angesichts der Marktsituation wenig bringt, andererseits auch für die Immobilienwirtschaft keine Katastrophe ist, so wird doch ein falsches wirtschaftliches Signal damit verbunden: Investitionen, Bewegung, sollen behindert, nicht gefördert werden. Das Signal heißt: Beharrung, nicht Veränderung, Besitzstandswahrung, nicht Wagnis.
Dem obersten Besitzstandswahrer der Berliner Mieter, Hartmann Vetter, ist das natürlich alles noch zu wenig. Premium-Schutz gegen „Mieterverdrängung„ für ganz Berlin fordert er. Oder doch wenigstens noch für die Bezirke Mitte, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Neukölln. Der Mann lebt noch in den 70er Jahren. Vermieter denken im Moment eher daran, um Neukölln eine Mauer zu bauen, damit die Mieter nicht weg können.
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Autor: Dieter Blümmel