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Liebhaberei
27.07.2004 (GE 14/04, Seite 836) Weniger schlimm als erwartet wird die neue BMF-Anweisung für Anleger, die in Geschlossene Immobilienfonds investiert haben.
Die drohende Steuerrückzahlung für Altfälle ist vom Tisch. Das BMF stellte klar, daß die geplante deutliche Verkürzung des Betrachtungszeitraums, in dem ein Überschuß erwirtschaftet werden muß, damit eine Immobilienanlage nicht als Liebhaberei gilt, nicht rückwirkend gelten soll.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
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