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"Lizenz zum Abkassieren der Grundeigentümer"
Amerikanisches BID-Modell auf deutsche Kommunen nicht übertragbar - Hamburg mit erstem Gesetzentwurf
06.07.2004 (GE 13/04, Seite 780) Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland sieht auf die privaten Immobilieneigentümer neue Belastungen durch die Städte und Gemeinden zukommen. Grund zur Befürchtung sind sogenannte BID.
Die Einrichtung von Business Improvement Districts wird derzeit vor allem von Städte-Marketing-Agenturen als Mittel zur Verbesserung der Innenstadtquartiere gepriesen. „Tatsächlich bergen sie eine erhebliche Gefahr weiterer Kostenbelastung der Grundeigentümer in den betroffenen Bezirken, wie der Gesetzentwurf des Landes Hamburg zeigt„, so Kai H. Warnecke von Haus & Grund Deutschland.
Hamburg hat als erste deutsche Stadt einen solchen Gesetzentwurf vorgestellt, dessen Modell aus den USA stammt. Dort werden vergleichsweise geringe kommunale Abgaben erhoben; es existieren sehr wenige bau- und bauordnungsrechtliche Vorschriften. Stadtplanung und Stadtentwicklung sind im Vergleich zu Europa unterentwickelt mit der Folge, daß sich in den USA eine Verödung der Innenstädte breit machte. Als Gegeninstrument kamen die BID.
Dabei geht es um die Erhebung einer Zwangsabgabe von allen Grundstückseigentümern oder den Gewerbetreibenden in einem bestimmten Stadtbezirk durch die Kommune. Die eingenommenen Gelder werden zu 100 % an eine private Gesellschaft ausgeschüttet, deren Anteilseigner die betroffenen Grundeigentümer oder Gewerbetreibenden sind und unter Auflagen über diese Mittel verfügen können. Ziel ist es, den Bezirk infrastrukturell zu verbessern und vor Verödung zu bewahren.
Da die Kommunen in den USA anders als in Deutschland kaum Einfluß auf Stadtgestaltung nehmen, haben sich die Business Improvement Districts dort zu einem wirksamen Mittel der verbesserten Stadtqualität durch private Initiative gemausert. Sie überlassen die Innenstadtbezirke den Bürgern. Warnecke: „Schon deshalb sind Business Improvement Districts nicht deckungsgleich auf Deutschland übertragbar, wo in vielfältiger Weise Kommunalabgaben erhoben und Aufgaben von der Kommune übernommen werden.„ Bauordnungs- und Bauplanungsrecht gestalten hierzulande die Innenstädte. Grundeigentümer werden mit einer Vielzahl von Abgaben belastet.
Deshalb bieten Business Improvement Districts nach Auffassung von Haus & Grund in Deutschland keine Chance zur Verbesserung der innerstädtischen Situation, sondern sind allenfalls eine Alternative zum bisherigen System der kommunalen Zwangsverwaltung. Während in den USA an den Rändern von Ballungszentren massenhaft Einkaufszentren entstanden, weil keine Stadtplanung sie stoppte, sind solche Einzelhandelsformen in Deutschland stets nur unter aktiver Mitwirkung der Städte und Gemeinden entstanden. Warnecke: „Manche Kommune hat so an der Verödung ihrer Innenstadt einen massiven Eigenanteil.„
Entgegen dem amerikanischen Ursprungsmodell sollen in Hamburg sogenannte „Aufgabenträger„ einen Business Improvement District gründen können. „Damit könnte jeder Gewerbetreibende einen BID gründen. Das dürften vor allem die personell überbesetzten Städte-Marketing-Agenturen sein, die damit eine Lizenz zum Abkassieren der Grundeigentümer erhielten„, so Warnecke.

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