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Fristablauf
06.07.2004 (GE 13/04, Seite 772) Am 1. November 2004 ist die allerletzte Übergangsfrist nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) abgelaufen.
Heizkessel bis zu einer Nennleistung von 25 kW dürfen nach diesem Termin einen Abgasverlust von 11 % nicht überschreiten, bei Anlagen zwischen 26 und 50 kW liegt das Limit bei 10 %, für größere Kessel ist bei 9 % Schluß. Eine Möglichkeit, den Austausch der Heizungsanlagen ohne eigene Kapitalaufwendungen durchzuführen, bietet das sogenannte Contracting. Zur sicheren Umsetzung von Contracting- und Wärmelieferprojekten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit B.E.ST., dem Berliner Energiedienstleistungsstandard, ein praxisgerechtes Instrument entwickelt. Die kompletten B.E.ST.-Bausteine können über www.berliner-impulse.de kostenfrei als download bezogen werden.

In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.

Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!