Archiv / Suche
Fristablauf
06.07.2004 (GE 13/04, Seite 772) Am 1. November 2004 ist die allerletzte Übergangsfrist nach der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) abgelaufen.
Heizkessel bis zu einer Nennleistung von 25 kW dürfen nach diesem Termin einen Abgasverlust von 11 % nicht überschreiten, bei Anlagen zwischen 26 und 50 kW liegt das Limit bei 10 %, für größere Kessel ist bei 9 % Schluß. Eine Möglichkeit, den Austausch der Heizungsanlagen ohne eigene Kapitalaufwendungen durchzuführen, bietet das sogenannte Contracting. Zur sicheren Umsetzung von Contracting- und Wärmelieferprojekten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit B.E.ST., dem Berliner Energiedienstleistungsstandard, ein praxisgerechtes Instrument entwickelt. Die kompletten B.E.ST.-Bausteine können über www.berliner-impulse.de kostenfrei als download bezogen werden.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!