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Steuerfahnder
17.06.2004 (GE 12/04, Seite 708) Mit einem speziellen Computerprogramm sollen die Finanzämter jetzt Steuersündern unter den Vermietern auf die Spur kommen. Dies geht nach einem Bericht des Bonner Informationsdienstes „Steuer-Schutzbrief“ aus einer internen Dienstanweisung des Bundesfinanzministeriums und der Länderfinanzministerien hervor.
Danach schlägt das Programm beispielsweise Alarm, wenn die in der Steuererklärung angegebenen hohen Werbungskosten im Mißverhältnis zur deklarierten Miete oder den Nebenkosten stehen. Dann bestehe der Verdacht unversteuerter Einnahmen. Hintergrund ist die Vermutung des Fiskus, daß viele Mieten nicht in voller Höhe angegeben werden, weil ein Teil bar kassiert werde. Das gleiche unterstellen die Finanzbehörden Vermietern bei den Nebenkosten. Im Gegenzug würden jedoch alle Betriebskosten steuermindernd angesetzt. Künftig würden alle Angaben in Relation zur Wohnfläche und ortsüblichen Miete gestellt.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
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