Archiv / Suche
Bio-Tonne bleibt
17.06.2004 (GE 12/04, Seite 708) Die Berliner Bioabfallsammlung bleibt. Sie war in der Vergangenheit stark kritisiert worden.
Das betraf zum einen die von der Bio-Tonne ausgehenden Geruchsbelästigungen und Gesundheitsprobleme, andererseits das z. T. rüde Vorgehen der BSR in den Außenbezirken (u. a. Androhung von Mülleimer-Kontrollen) und schließlich die Ineffizienz der Biosammlung - die geringen Erfassungsmengen standen im Mißverhältnis zu den verursachten Kosten. Der Berliner Senat will trotz aller berechtigter Kritik an der Bioabfallsammlung festhalten, weil die Bioabfälle, würden sie in anderen Tonnen landen, eine effektive Aufbereitung des Restmülls behinderten und die Deponierung feuchter Abfälle ab 2005 rechtlich unzulässig sei. Derzeit untersucht ein von den BSR beauftragtes Gutachterteam, wie die Entsorgung der häuslichen Bioabfälle über das Jahr 2005 hinaus sichergestellt werden kann. Die Empfehlungen der Gutachter werden voraussichtlich im III. Quartal 2004 vorliegen.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!