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Landesdenkmalrat
20.10.2000 (GE 18/2000, 1204) Der Berliner Senat hat den aus zwölf Personen bestehenden Landesdenkmalrat neu berufen.
Der Landesdenkmalrat amtiert vier Jahre, berät das zuständige Senatsmitglied und ist in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören. Nach dem Berliner Denkmalschutzgesetz (§ 7) setzt er sich paritätisch aus Fachleuten der Denkmalpflege, Geschichte und Architektur sowie aus Vertretern der Berliner Bürgerschaft und Berliner Institutionen zusammen. So sieht der neue Landesdenkmalrat aus: Prof. Dr. Adrian von Buttlar und Prof. Dr. Georg Mörsch (Denkmalpflege), Dr. Sibylle Badstübner-Gröger und Prof. Dr. Laurenz Demps (Geschichte), Prof. Dipl.-Ing. Helge Bofinger und Dipl.-Ing. Petra Kahlfeldt (Architektur), Dipl.-Ing. Reinhard Müller (Wert-Konzept Berlin KG), Matthias Klipp (Bavaria/S.T.E.R.N.) und Rainer Haubrich (Berliner Zeitung) (sog. sachberührte Bürger), Dipl.-Ing. Helga Schmidt-Thompson (Deutscher Werkbund), Dipl.-Des. Marion Huhn (Architektenkammer Berlin) und Prof. Dr. Adalbert Behr (Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung - IRS) (Institutionen). Die Liste zeigt im übrigen auch, wie es der Senat mit den Interessen der betroffenen Denkmaleigentümer hält: Die sind ihm wurscht, denn kein Vertreter eines Eigentümerverbandes findet sich in dem Gremium.