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Auszeichnung
20.10.2000 (GE 18/2000, 1205) Prof. Dr. Klaus Finkelnburg, bis vor kurzem Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes und einer der großen Juristen der Bundesrepublik, erhielt aus der Hand des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen das Große Bundesverdienstkreuz.
Finkelnburg, der seit 1966 als Rechtsanwalt, seit 1976 als Notar in Berlin praktiziert, hat sich mit großem Engagement der vereinigungsbedingt anpassungsbedürftigen Berliner Verfassung gewidmet. Seiner - so Diepgen in seiner Laudatio - ausgleichenden Art sei es zu verdanken gewesen, daß die sogenannte FKK-Gruppe (Finkelnburg, Körting, Künast) beim komplizierten Balanceakt zwischen dem Festhalten am bewährten Alten und der notwendigen Anpassung der Berliner Verfassung an aktuelle Veränderungen erfolgreich war. Für Finkelnburg stand zwar die anwaltliche Tätigkeit immer im Mittelpunkt seines beruflichen Lebens, aber das hat ihn nie gehindert, seine Kreise weiter zu ziehen. Seit 1971 las er als Honorarprofessor Staats- und Verwaltungsrecht an der Freien Universität, das öffentliche Baurecht verdankt ihm u. a. ein zweibändiges Standardwerk (zusammen mit Prof. Karsten-Michael Ortloff). Auch die Politik hat ihn immer nicht nur theoretisch, sondern auch ganz praktisch interessiert. Das CDU-Mitglied Finkelnburg aus dem Ortsverband Charlottenburg war Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses (1985 bis 1992), eine weitere politische Karriere (er wäre wohl gerne Justizsenator geworden) blieb ihm versagt wie praktisch allen wirklich exzellenten Zeitgenossen - ihr Schicksal ist und bleibt es, vom politischen Mittelmaß weggebissen zu werden. 65 ist Prof. Dr. Klaus Finkelnburg jetzt, die Liste seiner Mitgliedschaften und ehrenamtlichen Tätigkeiten würde vermutlich zwei Spalten in dieser Ausgabe füllen, er wird weiter eine prägende Kraft in der Berliner Justiz, Politik und Gesellschaft bleiben, wie Eberhard Diepgen das in seiner Laudatio auf Finkelnburg sehr zutreffend formuliert hat.