Grundeigentum-Verlag GmbH
grundeigentum-verlag
Verlag für private und unternehmerische Immobilien
Anzeige

Archiv / Suche


Innovativ sein!
17.03.2004 (GE 6/04, Seite 313) Das Wort „Innovation„ scheint es unseren Regierenden von SPD und Grünen ja neuerdings sehr angetan zu haben. Und wie das so geht unter linken Volksgenossen, bleibt man nicht bei Universitäten, Wissenschaften und Schulen stehen.
Man denkt nicht nur an innovative Ausgaben, sondern auch an ebensolche Einnahmen - z. B. an die Steuern. Da die normale staatliche Umverteilung zum letzten Jahreswechsel längst erledigt ist - der Senkung der Einkommensteuern folgte die Verminderung der Eigenheimzulage, die Erhöhung der Tabaksteuer und die Steigerung der Gesundheitskosten -, da auch die Effekte der seit fünf Jahren erpreßten und laufend erhöhten Ökosteuer längst verpufft sind, ja, da besinnt man sich auf eine alte sozialistische Innovation und versucht, dieser neues Leben einzuhauchen: die Erbschaftsteuer!

Über den Unsinn der Erbschaftsteuer an sich braucht man hier nicht zu diskutieren - und auch nicht darüber, daß die wirklich großen (Firmen-) Vermögen inzwischen von derart kreativen Vermögensberatern betreut werden, daß selbst die innovativsten Finanzbeamten vor Neid erblassen und das Wörtchen „Stiftung„ nur noch in ihr Nachtgebet einschließen können, und zwar durch Gleichsetzung mit dem Satan und dessen Verfluchung.

Nein, es geht um die Behandlung des Grundbesitzes. Das derzeitige Aufkommen aus der Erbschaftsteuer, das komplett den Ländern zusteht, beträgt rd. 3 Mrd. E. Schleswig-Holsteins Finanzminister Stegner kündigte an, im Gesetz festzulegen, daß Grundbesitz und Immobilien ähnlich behandelt werden wie Barvermögen. Wenn man diese und noch weitere Ausführungen des Ministers liest, dann erinnert man sich dankbar der „Sammlung der kuriosesten Gesetze der Welt„ und der dort unter „Politik & Verwaltung„ vermerkten Regelung: „Deutsche Beamte können zur Untersuchung ihres Geisteszustandes in die Irrenanstalt gebracht und dort bis zu sechs Wochen verwahrt und untersucht werden.„

Wenn man als Wert eines Grundstücks den aktuell möglichen Verkaufspreis unterstellt, dann ist mancher Verkäufer heute froh, wenn er den steuerlichen Wert als Verkaufspreis erhält - so jedenfalls das Ergebnis eines Gutachtens, das der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat.

Aber davon mal ganz abgesehen - und deswegen auch der Hinweis auf die Möglichkeiten, die Irrenanstalten so bieten: Was bringt das Ganze - und was kostet es? Die von Stegner erwarteten Mehreinnahmen beziffert er selbst mit 10 % - das wären 300 Mio. E. Lassen wir sie 500 Mio. oder selbst 1 Mrd. hoch sein - und dafür sollen hunderttausende Grundstücke, die von Erbfällen betroffen sind, jedes Jahr nach höchst umstrittenen Maßstäben neu bewertet werden?

Von den wenigen Mehreinnahmen abgesehen, sind es denn wohl auch zwei andere Aspekte, die hier eine Rolle spielen - und die sind von wirtschaftlicher Vernunft so weit entfernt wie George W. Bush vom Bekenntnis zur Homo-Ehe: Zum einen muß dem sozialistischen Affen Zucker gegeben, müssen die Wahlschlappen der SPD erträglicher gemacht und die Chancen für die nächste Wahl in Schleswig-Holstein verbessert werden.
Und zum anderen bedarf die Arbeitslosenstatistik der Verschönerung - nicht durch ABM-Kräfte und nicht durch Wimperntusche, die den Blick verklebt, sondern durch richtige schöne neue Arbeitsplätze - z. B. in Finanzämtern, bei Bewertungsstellen und in Steuerberatungssozietäten, wo die erhöhte Steuer berechnet werden muß.

Eine Frage ist damit wenigstens beantwortet: Cui bono - wem nutzt das Ganze? Na ja, siehe oben!

In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.

Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
Autor: Dietmar Otremba