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Abfallgesetz
17.03.2004 (GE 6/04, Seite 316) Das Berliner Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird geändert, um sicherzustellen, daß alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie - einschließlich der geschätzten Kosten für deren Stillegung und Nachsorge - für einen Zeitraum von 30 Jahren durch entsprechende Entgelte abgedeckt werden.
Die EU-Deponie-Richtlinie macht entsprechende Vorgaben. In Berlin sind diese Kosten allerdings längst in die Entgeltberechnung einbezogen worden und bereits einkassiert. Parallel dazu wird im Berliner Betriebegesetz eine klare Rechtsgrundlage geschaffen, die festlegt, daß die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Zahlungsverpflichtungen aus Verträgen übernehmen, die das Land Berlin zum Zwecke der Entsorgung Berliner Siedlungsabfälle eingegangen ist. Faktisch wurde bisher schon so gehandelt, als gäbe es diese Rechtsgrundlage.
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
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