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Serie: Typische Baufehler und ihre Ursachen
32. Fassaden-Verschmutzung
17.03.2004 (GE 6/04, Seite 347) Nach dem Motto „Kleider machen Leute“ hinterläßt auch eine Fassade den ersten „Eindruck“ vom Gebäude.
Eine Fassade hat zwei Funktionen zu erfüllen:
1. Gebrauchsfunktion, d. h. Feuchteschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Standsicherheit (Statik)
2. Geltungsfunktion, d. h. Gebäudegestaltung, optisches Erscheinungsbild je nach Prestige und Repräsentation
Die Fassade muß auf Dauer ihr uneingeschränktes geplantes Erscheinungsbild (Geltungswert) beibehalten.
Eine Patina-Bildung trägt zur natürlichen Alterung des Gebäudes bei. Sie ist jedoch nicht mit einer ungewollten, vermeidbaren Fassaden-Verschmutzung gleichzusetzen.
Jegliche unregelmäßige Verschmutzung an der Fassade, z. B. in Form von Schmutzwasserfahnen, ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und nach neuer VOB/B (Ausgabe Dezember 2002) als Mangel einzustufen.
Die Ursache ist in der Regel eine Ignorierung von altbewährter Detailausbildung.
Bereits 1903 wurde in Baukonstruktionsbüchern u. a. auf folgendes hingewiesen: „... empfiehlt sich das Abdecken der größeren Gurtgesimse mit Zinkblech, da hierdurch die Steine von der Bewitterung geschützt werden und das Eindringen von Wasser in die offenen Stoßfugen sowie das häßliche Schwarzwerden der Gurtplatte durch das Abschwemmen des auf der Gurte sich ablagernden Rußes und Staubes und die Moosbewucherung verhindert werden.“
„Die Gurte (Gesimse) sollen gleichzeitig das an der Fassade herablaufende Wasser stellenweise ableiten, weshalb sie mit Wasserschräge und Wassernase versehen werden.“
Im Gegensatz zu den heutigen glatten Fassaden, wo der Schmutz sich gleichmäßig an der Fassade verteilt.
(Äußere Abdeckungen/Tropfkanten, siehe Teil 33 dieser Serie)
Auch bei der Wahl der Fassadenfarbe muß man die Lage des Objektes berücksichtigen.
An einer weißen Fassade, die sich an einer stark befahrenen Straße befindet, hat man nicht lange Freude. Fassadenverschmutzungen sind selten auf den „Pfusch“ (am Bau) zurückzuführen, sondern auf Fehlplanungen in der Fassadengestaltung1).
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
Informieren Sie sich schon vorab im Inhaltsverzeichnis des aktuellen GRUNDEIGENTUM-Heftes, das wir Ihnen im DOWNLOAD-Bereich als PDF-Datei zur Verfügung stellen, über die jeweiligen Inhalte bzw. Themenschwerpunkte!
2. Geltungsfunktion, d. h. Gebäudegestaltung, optisches Erscheinungsbild je nach Prestige und Repräsentation
Die Fassade muß auf Dauer ihr uneingeschränktes geplantes Erscheinungsbild (Geltungswert) beibehalten.
Eine Patina-Bildung trägt zur natürlichen Alterung des Gebäudes bei. Sie ist jedoch nicht mit einer ungewollten, vermeidbaren Fassaden-Verschmutzung gleichzusetzen.
Jegliche unregelmäßige Verschmutzung an der Fassade, z. B. in Form von Schmutzwasserfahnen, ist eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und nach neuer VOB/B (Ausgabe Dezember 2002) als Mangel einzustufen.
Die Ursache ist in der Regel eine Ignorierung von altbewährter Detailausbildung.
Bereits 1903 wurde in Baukonstruktionsbüchern u. a. auf folgendes hingewiesen: „... empfiehlt sich das Abdecken der größeren Gurtgesimse mit Zinkblech, da hierdurch die Steine von der Bewitterung geschützt werden und das Eindringen von Wasser in die offenen Stoßfugen sowie das häßliche Schwarzwerden der Gurtplatte durch das Abschwemmen des auf der Gurte sich ablagernden Rußes und Staubes und die Moosbewucherung verhindert werden.“
„Die Gurte (Gesimse) sollen gleichzeitig das an der Fassade herablaufende Wasser stellenweise ableiten, weshalb sie mit Wasserschräge und Wassernase versehen werden.“
Im Gegensatz zu den heutigen glatten Fassaden, wo der Schmutz sich gleichmäßig an der Fassade verteilt.
(Äußere Abdeckungen/Tropfkanten, siehe Teil 33 dieser Serie)
Auch bei der Wahl der Fassadenfarbe muß man die Lage des Objektes berücksichtigen.
An einer weißen Fassade, die sich an einer stark befahrenen Straße befindet, hat man nicht lange Freude. Fassadenverschmutzungen sind selten auf den „Pfusch“ (am Bau) zurückzuführen, sondern auf Fehlplanungen in der Fassadengestaltung1).
In jeder Ausgabe des GRUNDEIGENTUM finden Sie interessante mietrechtliche Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Hintergrundinformationen, Gesetze und Verordnungen sowie wertvolle Praxistips rund um die Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft.
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Autor: Dipl.-Ing. Joachim Schulz, Architekt & ö. b. u. v. Sachverständiger