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Löschung von Nutzungsrecht
Bewilligung des Berechtigten genügt
20.10.2000 (GE 13/2000, 864) Für einzelne Wohnungseigentümer können Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen sein.
Damit werden andere Wohnungseigentümer vom Gebrauch von Gemeinschaftsflächen ausgeschlossen und deren Gebrauch dem Begünstigten zugewiesen. Entgegen dem OLG Düsseldorf (NJW-RR 1996, 1418 = WM 1995, 605 = ZMR 1995, 491 = FGPrax 1995, 187) hat jetzt das BayOb-LG angenommen, daß andere Wohnungseigentümer der Löschung nicht zustimmen müssen, sondern die einseitige Aufgabeerklärung gegenüber dem Grundbuchamt ausreicht. Wegen der beabsichtigten Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
BayObLG, Vorlagebeschluß vom 30. März 2000 - 2Z BR 18/00 -
BayObLG, Vorlagebeschluß vom 30. März 2000 - 2Z BR 18/00 -