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Fonds perdu
03.03.2004 (GE 5/04, Seite 253) Aufgeschreckt wurden Anleger, die Anteile an Fonds von Bankgesellschaft-Töchtern und -Enkeln gekauft haben. Die Fonds würden zugesagte Ausschüttungen nicht oder nur schleppend vornehmen, weil das Land bisher keine Zahlungen geleistet habe.
Das Land Berlin erstattet (lediglich) im Innenverhältnis den bei der Bankgesellschaft angefallenen Garantieaufwand. Das Land Berlin ist nicht unmittelbare Zahlungsverpflichtete aus den zwischen den Fondsgesellschaften und verschiedenen Konzerngesellschaften als Mietgaranten Mitte der 90er Jahre in verschiedenen Verträgen vereinbarten Generalmieten und Mietgarantien. Das Land hat vielmehr aufgrund des im Rahmen der Abschirmung der Bankgesellschaft im April 2002 mit der Bankgesellschaft abgeschlossenen Vertrages ausschließlich gegenüber dem Konzern die Verpflichtung übernommen, diesem den Aufwand zu erstatten, der dort im Rahmen seiner Erfüllung der gegenüber den Fonds und den Zeichnern bestehenden Verpflichtungen entsteht. Ansprüche der Fonds und Fondszeichner richten sich daher weiterhin ausschließlich gegen die ursprünglichen Vertragspartner des Bankkonzerns. Der Bankkonzern prüft zunächst eigenverantwortlich, ob und in welcher Höhe dort Fondsgarantieansprüche bestehen. Es ist selbst verpflichtet, festgestellte Zahlungen zu leisten. Erst im Rahmen von jährlich nachträglich zu erstellenden Abrechnungen über die Aufwendungen des Konzerns im Vorjahr wird nach den Regelungen der Abschirmung das Land aktiv und prüft die Aufwendungen auf ihre Erstattungsfähigkeit. Es ist mithin falsch zu behaupten, das Land würde durch eigene Prüfarbeiten, Zahlungsvorgänge zu Lasten von Fondszeichnern verzögern.

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